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Verfasst am: 03.06.05, 17:48 Titel: Re: Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren wegen "Acoreus
mikaba hat folgendes geschrieben::
Da ich meine Zahlungen an das o.g. Unternehmen nachweisen konnte, habe ich von Acoreus nichts mehr gehört.
Mein Rechtsanwalt hat es also geschafft, dass ich nichts an Acoreus zahlen musste.
Wieso brauchen Sie denn einen Rechtsanwalt, um Ihre Kontoauszüge an das Inkassobüro zu faxen bzw. Kopien dorthin zu schicken!?
Die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe ist in so banalen Alltäglichkeiten wohl nicht unbedingt angemessen.
Weiterhin kann ein Rechtsanwalt den Zahlungsnachweis nicht erbringen, das müssen Sie schon selbst tun.
Es macht wohl keinen Unterschied, ob Sie oder Ihr Rechtsanwalt die Kontoauszüge an das Inkassobüro faxen?
mikaba hat folgendes geschrieben::
Allerdings hat sich mein Rechtsanwalt eine Rechnung über 45 Euro verlangt.
Was ja nun wirklich nicht viel ist.
Allein für eine Erstberatung (ohne Tätigwerden durch nachfolgenden Schriftverkehr) hätte Ihr Rechtsanwalt 190,00 Euro zuzügl. MwSt. von Ihnen verlangen können.
zunächst mal ist es besser ein Ra bekommt 45 € als a.......
Aber Die 45 bekommst Du von a... mit Sicherheit nicht wieder zumal es zu keinem Verfahren gekommen ist.
Allerdings hättest Du absolut nichts unternommen in dieser Angelegenheit hätte sich die Sache bei a........ ohnehin spätestens nach dem 2 oder 3 Brief (letzte aussergerichtliche Mahnung) von selbst erledigt.
Inkassofirmen allgemein und ac....... im Besonderen gelten als extrem klagescheu wenn es um die eigene Provisiion geht.
Spiel das mal gedanklich durch : Die call by call rechnung ist bezahlt Du bezahlst die inkassoGebühren aber nicht .
das Inkasso müsste über einen Vertragsanwalt den MB beantragen. (kostet Geld )
Du widersprichst komplett ohne Begründung.
Und dann ???
Der Vertragsanwalt begründet in seinem Schreiben warum du Seiner Meinungnach im Verzug warst und warum Sein Mandant die Inkassogebühr bekommen sollte.
Wie will denn acoreus die saubere zustellung der rechnung usw nachweisen ?
Selbst wenn der INkassoanwalt den Prozess zu 100 % gewinnt anerkennt der Richter in der Regel nur Anwalts ODER Inkassogebühr. Beides zusammen : Nicht
Das bedeutet die bescheidene Provision ( 50 bis 70 E) müssten sich Anwalt und Inkasso brüderlich teilen.
Wenn der "Kunde" auf ein mündliches Verfahren aus ist müsste dann ein Anwalt von Neuss (der sitz des INK.) Hunderte von km fahren um nach z.b " hintertutzingen"
zu erreichen um hier ein Euro zu machen. Oder ein in Hintertutzing ansässiger anwalt wird beauftragt ( dieser möcht auch was haben ) ...ist doch absurd
Und dann auch noch das Risiko hier zu verlieren.
Besagte inkassofirma ist nicht an prozessen interesiert sondern baut auf den Drohcharakter der Baukastenmahnbriefe. 50 Prozent aller angeschriebenen zahlen allemal.Der Rest wird ausgebucht. Trotzdem wurden lt Eigenwerbung 2004 über 4 Milliarden Umsatz gemacht.
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