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Verfasst am: 01.06.05, 11:24 Titel: Annullierung nach technischem Defekt
Hallo,
Wir haben übers Internet einen Flug mit (einer amerikanischen Fluglinie) von Leipzig nach Chicago und zurück jeweils über Frankfurt gebucht. Beim Hinflug (im Mai 2005) stellte sich in Frankfurt heraus, daß unser Flugzeug von Frankfurt nach Chicago einen technischen Defekt hat. Die Sprechverbindung vom Cockpit zur Crew funktionierte nicht. Nach mehreren Reparaturversuchen und 6 Stunden Wartezeit wurde der Flug gecancelt. Wir wurden mit Bussen in ein Hotel gebracht. Am nächsten Morgen erfuhren wir, daß unser Flug umgebucht worden sei. So flogen wir erst nach München und von da nach Chicago. Unsere Ankunft verspätete sich um etwa 24 Stunden und somit verkürzte sich auch unser Urlaub um einen Tag. Nach einer schriftlichen Entschädigungsforderung wurde uns von (...) mitgeteilt, daß es kein Recht auf Entschädigung gibt.
Ist das wirklich so oder tritt hier das neue Recht in Kraft. Immerhin ist uns 1 Tag Erholung verloren gegangen.
Die Verordnung über Entschädigungsleistungen gilt nur für Flugllinien, deren Firmensitz in einem EU-Staat ist. Für ausländische Fluggesellschaften gilt dies nicht, lediglich Verpflegung und Unterkunft sind gratis zur Verfügung zu stellen.
Nebenbei, gegen technische Defekte ist man halt nie gefeit...
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