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Hallo Peter,
haben die Reisenden keine Reiserücktrittskostenversicherung?
Meines Wissens (hilft Dir aber wohl auch nicht weiter), ist es dann persönliches (aber vorher absicherbares) Risiko.
Grüße,
Tine
Nein, dazu gibt es keine Urteile irgendwelcher Art.
Hat man eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, so über diese die Stornogebühren für beide Personen. Je nach Versicherungsart mit oder ohne Selbstbehalt.
Hat man keine Versicherung abgeschlossen, muss man die Stornogebühr selbst bezahlen. Leider können die Reiseveranstalter da nicht Rücksicht auf tragische Fälle nehmen, da die Überprüfung einfach organisatorisch nicht möglich wäre.
Man kann ja noch versuchen, über das Reisebüro, bei dem man gebucht hat, auf Kulanz zu hoffen.
Aber wie eingangs geschrieben, gibt es keinerlei Urteile für Fälle mit Todesfall und gratis Rücktritt (dazu sind ja eben die Versicherungsmöglichkeiten da).
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