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Hallo! Folgender Sachverhalt: Habe einen Artikel für 1 (!) Euro + 3 Euro Porto/Versand von privat verkauft. Der Käufer zahlte bislang nicht. Vorgestern hat er sich das erste Mal frech gemeldet und wollte wissen, wo sein Artikel bleibt und hat direkt mit Anwalt gedroht... Ich "geigte ihm die Meinung" und sagte ich würde ihm den Artikel erst übersenden, wenn ich das Geld auf meinem Konto hätte... und er antwortete in einer zweiten Mail der Fehler könne ja uU auch bei ihm liegen...er werde seine Überweisungen noch mal durchgucken ob er wirklich überwiesen hätte oder nicht... und sich dann wieder melden... Hat er bis heute aber auch nicht gemacht...
Mir ist es zu doof ständig zur Bank gehen zu müssen für Nichts und wieder Nichts...habe ich nämlich bis heute ca 8 Mal umsonst gemacht...
Nun habe ich ihm vorhin eine Frist bis zum 10. Juni gesetzt und gesagt, dass ich sofern das Geld bis dahin nicht auf meinem Konto eigetroffen ist von KV zurücktrete...
Geht doch so oder?
Wie soll ich mich verhalten, wenn er bis dahin noch immer nicht gezahlt hat?
Noch ne Frage: Der Herr wird wahrscheinlich nur die 4 Euro bezahlen... Die Ware geht unversichert raus, sofern er denn dann irgendwann mal überwiesen hat...
Was ist, wenn die Ware auf dem Postweg verloren geht?!
Verfasst am: 02.06.05, 20:18 Titel: sein Problem...
...wenn er den unversicherten Versand wünscht. Das heißt aber nicht, dass man (Verkäufer) die Ware nur zum Schein versendet und meint, dass sie unterwegs abhanden gekommen sein könnte. Wenn er bezahlt hat, dann ab mit der Ware!
Internetauktionshaus [Name geändert] hat zum Teil seine eignen Regeln, die zudem doch recht zweifelhaft sind. Allerdings würde ich mich wegen 1,00 EUR Warenwert nicht streiten. Wenn er nicht (zahlen) möchte, dann würde ich ihm mitteilen (nach Ablauf der Fristsetzung von 7 Tagen), dass ich vom Kaufvertrag zurück trete bzw. die Willenserklärung widerrufe. Anschließend wird die "1- Euro-Ware" an Bedürftige verschenkt... _________________ Sei realistisch, versuch das unmögliche!
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