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olsen256
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Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 14:55    Titel: Autokauf Antworten mit Zitat

Guten Tag

als ich uns meine EX noch eine "intakte beziehung" führten hat sie sich eine Aiuto gekauft und ich habe in dem Vetrauen zu ihr mich bereit erklärt als bürge zu unterschreiben .... kurz nach diesem kauf trennte sie sich vn mir und versprach aber das sie die raten immer zahlen wolle was aber nun nicht wirklich immer der fall ist und nun bekomme ich als bürge regelmässig post von der bank.

nun meine frage in dem schreiben von der bank is meine name verkehrt geschrieben ist das event. die möglichkeit um aus dem ganzen herauszukommen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 15:05    Titel: Re: Autokauf Antworten mit Zitat

olsen256 hat folgendes geschrieben::
nun meine frage in dem schreiben von der bank is meine name verkehrt geschrieben ist das event. die möglichkeit um aus dem ganzen herauszukommen?

Wie kommen Sie denn auf so eine Idee?
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olsen256
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

im prinzip bekommt ja die mahnung eine ganz andere person wie ich oder?
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie damals für den Kauf gebürgt haben, dann mußten sie sich sicherlich auch legetimieren (Personalausweis?). Somit gibt es keinen Zweifel wer Bürge ist, egal ob Schmidt, Schmid oder Schmitt!
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olsen256
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

in dem fall klingt der name auch vollkommen anders

wie statt reiher statt weiher da
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde zur Legitimation eine Ausweisnummer bei Unterschrift festgehalten. Diese legt eindeutig fest wer Bürge ist, egal ob der Name irrtümlich falsch geschrieben wurde oder nicht. Über die Legi bei Unterschrift läßt sich eindeutig feststellen wer Bürge ist!
Es handelt sich hierbei um einen Rechtschreibfehler und keine Verwechslung!
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