Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.10.04, 21:10 Titel: Niederlegung des Mandates durch RA
Liebe Rechtsfreunde,
soweit mir bekannt ist kann ein RA jederzeit sein Mandat niederlegen,
dazu habe ich einige allgemeine Fragen:
Kann ein RA sein Mandat jederzeit niederlegen, und aus welchen Gründen kann er dies tun
Steht dem RA im Falle der Niederlegung das volle Honorar zu, auch wenn der Fall für den Mandenten noch nicht erledigt ist.
Kann der Mandant vom RA Schadenersatz fordern, wenn der Mandat der Meinung ist durch die Niederlegung des RA Nachteile erlitten zu haben, was kann der Mandant in so einem Fall tun?
Verfasst am: 13.10.04, 17:23 Titel: Re: Niederlegung des Mandates durch RA
China3 hat folgendes geschrieben::
Liebe Rechtsfreunde,
soweit mir bekannt ist kann ein RA jederzeit sein Mandat niederlegen,
dazu habe ich einige allgemeine Fragen:
Kann ein RA sein Mandat jederzeit niederlegen, und aus welchen Gründen kann er dies tun
Steht dem RA im Falle der Niederlegung das volle Honorar zu, auch wenn der Fall für den Mandenten noch nicht erledigt ist.
Kann der Mandant vom RA Schadenersatz fordern, wenn der Mandat der Meinung ist durch die Niederlegung des RA Nachteile erlitten zu haben, was kann der Mandant in so einem Fall tun?
Danke für eure Meinungen
Gruß
China3
Ja, ein RA kann das Mandat auch niederlegen. Ihm steht nur das Honorar zu, bis zu dem Zeitpunkt, bis wo er gearbeitet hat. Theoretisch könnte der Mandant Schadenersatz fordern, allerdings wäre dann zu beweisen, wieso er dadurch Nachteile erlitten hat.
Verfasst am: 15.10.04, 10:29 Titel: Re: Niederlegung des Mandates durch RA
Hallo,
diese Antwort ist nicht korrekt.
Wenn der RA das Mandat niederlegt, ohne dass der Mandant vertragswidrig gehandelt hat, steht dem RA die Gebühr nicht zu.
Der RA darf auch nicht zur Unzeit kündigen. Dem Mandanten dürfen dadurch keine Nachteile entstehen (z. B. Fristen). Denn er muss genügend Zeit haben, um einen neuen RA zu beauftragen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.