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"Produkthaftung" nach Umfirmierung

 
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Problem0815
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:58    Titel: "Produkthaftung" nach Umfirmierung Antworten mit Zitat

Hallo,

eine grundsätzliche Frage.

Angenommen ein Kunde K hat beim Lieferanten L ein Produkt P gekauft und bereits bezahlt. Nach 2 Monaten stellt der Kunde fest, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Lieferant L schafft es mehrere Male nicht, den Fehler im Rahmen der Nachbesserung abzustellen.

Nun kauft Kunde K dasselbe Produkt anderweitig fehlerfrei ein und schickt das immer noch fehlerhafte Produkt P an den Lieferanten L zur Gutschrift zurück.

Zwischenzeitlich hat Lieferant L jedoch umfirmiert und einen neuen Geschäftsführer. Kann Lieferant L nun die Gutschrift verweigern mit dem Hinweis, dass Kunde K sich an den "alten" Geschäftsführer wenden muss?

Danke für einen Tipp.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an:
Ist die neue Gesellschaft der Rechtsnachfolger der alten oder nicht?
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Problem0815
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die neue Firma behauptet zwar, nicht Rechtsnachfolger zu sein, hat aber andererseits weitere Bestellungen, die noch der "alten" Firma erteilt wurde, abgewickelt. Wenn die neue Firma den Umsatz der Bestellungen der alten Firma mitnimmt, muss sie doch auch für den alten "Schrott" gerade stehen, oder?
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Frap
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Problem0815 hat folgendes geschrieben::
Wenn die neue Firma den Umsatz der Bestellungen der alten Firma mitnimmt, muss sie doch auch für den alten "Schrott" gerade stehen, oder?


Das muss nicht so sein.

Um den Sachverhalt zu beurteilen reichen die Infos nicht aus.

Zur Klarstellung:

1. Sie haben mit wem die Rückabwicklung vereinbart (oder gar nicht vereinbart, sondern einfach nur Ware geschickt)?
2. Sie haben die Ware an die Anschrift der alten Firma gesendet und sie kam bei der neuen an?
3. Wie war die Rechtsform der alten Firma?
4. Warum sind sie der Meinung die Firma hat umfirmiert?
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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Problem0815
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Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

1. Die Rücksendung wurde mit einem Mitarbeiter der "alten" Firma vereinbart, der von der "neuen" Firma übernommen wurde.
2. genau!
3. Einzelfirma
4. die "neue" Firma ergänzte den ursprünglichen Firmennamen um "GmbH & Co.KG"
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Problem0815 hat folgendes geschrieben::

4. die "neue" Firma ergänzte den ursprünglichen Firmennamen um "GmbH & Co.KG"


Dann war es entweder ein bloßer Formwechsel oder eine Neugründung mit Übernahme der alten Firma. In beiden Fällen ist die "neue Firma" verpflichtet, die Verbindlichkeiten der "alten Firma" zu begleichen.
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