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Einzugsermächtigung per Telefon

 
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SuResh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 3
Wohnort: www.ruhrpott-kingdom.de

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 12:39    Titel: Einzugsermächtigung per Telefon Antworten mit Zitat

Hallo.

Warscheinlich ist dieses Thema schon einmal behandelt worden, aber mit Hilfe der Suchfunktion komme ich nicht weiter.

Grund der Anfrage:

Ich arbeite nebenbei im Call Center eines Versandhaues.

Neukunden, die bestellen möchten, werden von uns zur Bestellannahme durchgestellt. Da wir nur gegen Einzugsermächtigung liefern, wird mit den Kunden diese Vereinbarung telefonisch abgeschlossen.

Ist dies rechtens? Ich mein mich zu Erinnern, dass eine Einzugsermächtigung nur schriftlich Gültigkeit hat.

Ich bin für eine Antwort mit Hinweis auf entsprechenden Gesetztestext dankbar.
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SuResh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 3
Wohnort: www.ruhrpott-kingdom.de

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 07:23    Titel: Keine Eindeutige Aussage zu finden. Antworten mit Zitat

Kann mir hier tatsächlich niemand helfen?

Ich habe schon das ganze Internet abgegrast, auf der Suche nach Formvorschriften für Einzugsermächtigungen. Leider erfolglos.

Bitte helft mir Smilie
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YPSO
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe google
Code:
Einzugsermächtigung telefonisch
eingegeben und schon ha´tte ich ein paar sachen.

http://www.bruchkoebel.de/Stadtkasse.135.0.html auf dieser Webseite ganz unten bei Einzugsermächtigung steht ganz klar, dass ein unterschrift gebraucht wird. Somit denke ich, ist eine telefonische Vollmacht für das Einziehen von Geld nicht rechtens.

http://www.vv-i.de/gluecksstern-agb.html auf dieser webseite wiederum wird gesagt dass eine person sich telefonisch für eine Einzugsermächtigung verpflichten kann (Dieses kann man bei Punkt 3C nachlesen.

Ich glaube da sind wir wieder am Anfang angelangt, doch ich hoffe es war hilfreich.
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