Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fassade wird saniert, Balkon nicht nutzbar, Mietminderung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fassade wird saniert, Balkon nicht nutzbar, Mietminderung?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
HanzWurst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 09:21    Titel: Fassade wird saniert, Balkon nicht nutzbar, Mietminderung? Antworten mit Zitat

Hallo,
unser neuer Hauseigentümer lies uns mündlich mitteilen, das die Fassade des Hauses saniert wird und in dieser Zeit unser Balkon freigemacht werden müsste. Aufgrund älterer Streitigkeiten mit ihm, baten wir uns den genauen Termin schriftlich mitzuteilen.Es sind nämlich etliche grosse Pflanzen zu transportieren.
Sein Anwalt schreibt jetzt unfreundlich in ein bis zwei Wochen wäre der Termin.
Dauer ein Monat.
Ausserdem werden wir eingerüstet (Wohnung 1Etg.).
Nun meine Frage, kann ich und wenn wieviel die Miete aufgrund des nichtnutzbaren Balkones mindern.
Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten umbedingt noch bevor Sie an Mietminderung denken Ihre Hausratversicherung informieren über die Einrüstung. Sonst kann es sehr gut sein das diese nicht zahlt bei einen Einbruch.
Ich würde mal so sagen zwischen 15 und 30% dürften angemessen sein für die Zeit wo der Balkon nicht nutzbar ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weis ja nicht wie groß der Balkon ist, aber 15-30 % halte ich für einen durchschnittlichen Balkon für viel zu viel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HanzWurst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,
der Balkon hat ca 9,5 m und ist eher eine Art Terasse.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Balkon (unbenutzbar)
Unbenutzbarkeit des Balkons wegen herumstreunender Katzen, die von Nachbarn angelockt werden.
AG Bonn, Urteil vom 27.11.1985 - 5 C 175/85, NJW 1986, S. 1114 = WM 1986, S. 212.
15 %


oder

Balkon (unbenutzbar)
Wegen Reparaturbedürftigkeit nicht benutzbar.
LG Berlin, MM 1986, Nr. 9, S. 27.
3 %


oder, und das trifft es am ehesten:

Beispiel: 15% Mietminderung gilt als angemessen, wenn zur Durchführung der Bauarbeiten das Gebäude eingerüstet und mit Schutzplanen zugedeckt, so dass der Balkon nicht nutzbar ist und die Wohnung sehr dunkel wird (AG Hamburg 38 C 483/95).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es hier um die pure Unbenutzbarkeit des BALKONS geht, dann dürften 15% tatsächlich deutlich zu hoch liegen. Da sind die 3% schon realistischer.
Bei dem Urteil aus Hamburg dürfte auch eine Beeinträchtigung der restlichen Wohnung eine maßgebliche Rolle gespielt haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

... wobei die Mietminderung wahrscheinlich auch von der Jahreszeit abhängt. 3% dürften im Winter realistisch sein, bei 9,5m² und Sommer ist, je nach Wohnfläche, sonstigen Beeinträchtigungen (Lärm durch Bauarbeiten, Verdunkelung der Wohnung) meiner Meinung nach so zwischen 5-15% angemessen.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Bezug zur Wohnungsgröße sind die hier genannten Minderungsquoten nichts weiter als Phantasiezahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Bei allem was recht ist, aber das hier finde ich ein starkes Stück.
Der Vermieter saniert die Fassade des Hauses, dadurch spart er den Mietern hinterher Heizkosten, aber der Mieter will deswegen die Miete mindern ?
Bin ich jetzt im falschen Film, oder nur im falschen Land, das sowas überhaupt geht ?

Aber muß sagen, eine sehr schöne Art seinem Mietverhältnis ein absehbares Ende in Aussicht zu stellen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist von einer Sanierung die Rede, nicht von einer Modernisierung.
Ob's hier hinterher Ersparnisse gibt, läßt sich nicht erkennen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung wie man im Süden Deutschlands den Außenputz saniert, bei uns zumindest, wird der alte runtergenommen und neuer kommt drauf.
Aber ist im Prinzip auch völlig egal, finde das Vorhaben des Mieters trotzdem übertrieben, und kann mir kaum vorstellen, daß ein Vermieter nach solch einer Aktion hinterher noch lange den Mietvertrag in ungekündigter Form weiter bestehen lässt. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

So ähnlich gehts auch hier. Nur führt ein neuer Putz bei uns nicht schon deshalb zu einer Energieeinsparung (Vielleicht, weil schon der alte besser war, als bei euch? Winken )
Aber, wie würdest du denn deine Kündigung begründen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wird auch einfach nur gemalert? Ein neuer Anstrich der Außenfassade ist ab und an auch ganz nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HanzWurst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Bei allem was recht ist, aber das hier finde ich ein starkes Stück.
Der Vermieter saniert die Fassade des Hauses, dadurch spart er den Mietern hinterher Heizkosten, aber der Mieter will deswegen die Miete mindern ?
Bin ich jetzt im falschen Film, oder nur im falschen Land, das sowas überhaupt geht ?

Aber muß sagen, eine sehr schöne Art seinem Mietverhältnis ein absehbares Ende in Aussicht zu stellen. Winken


Heizkosten sparen, will er vielleicht für seine Nichte , mir verweigert er den Heizkörper....
Folgendes.
So hat er das Haus gekauft und sofort die Garage Zweckentfremdet: bedeutet Seit 8 Jahren abgestellte Fahrräder sind nicht gebilligt, das war mündlich vom Vormieter genehmigt, dieser ist jedoch sein Bekannter und weiss davon nichts mehr.
Seitdem Anwaltliches Verbot Fahrräder sogar vor dem Haus zu parken.
Bei Einzug in die Wohnung fehlte Nachtspeicher Ofen im Schlafzimmer, die Heizung sollte lt. Vermieter im nächsten Jahr auf Gas umgestellt werden deshalb sagten wir OK solange warten wir., ist ca. 2Jahre her, einen Einbau der Heizung verweigert er, hätten wir bei Einzug abgelehnt.
Untere Wohnung wurde für seine Nichte komplett 3 Monate saniert, unter Vermeidung jeglicher Rücksichtnahme, z:b 6 Tage Woche 8- 22 Uhr Stemmarbeiten bei geöffneter Tür ohne Feuchtigkeit damit es auch extra staubt. Freitag Abend ruft Handwerker an müsste Samstag morgen in unsere Wohnung Fenster montieren?? ohne Ankündigung.
Im gesamten Zeitraum weder im noch vor dem Haus gefegt oder Trümmer entfernt.
Garagendach wurde noch über unseren Fahrrädern abgerissen.
Und nun die Fassadensanierung wird angkündigt in 1bis 2 Wochen. Kein genauer Termin
um den Balkon von Pflanzkübeln freizuräumen.
Meine Frage hätte ich bei einem normalen Mietverhältnis mit Sicherheit nicht gestellt, aber ich weiss jetzt schon das diese Sanierung mit Schikanen verbunden sein wird
Übrigens handelt es sich um ca 65 qm im Haus wohnen wir 8 Jahre sind aber vor ca 2 intern umgezogen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ Karsten, warum begründen ? Kündigung zum Ablauf des Vertrages, wenns schneller gehen soll eben über Eigenbedarf.
Und wenn das alles nicht hilft, gehts auch auf die ganz harte Tour, denn wenn man einen Mieter loswerden will, gibt es immer Mittel und Wege dafür.

@ Hans Wurst, hört sich alles sehr nett an, allerdings frage ich mich, warum man in so ne Hütte überhaupt einzieht, war das Angebot extrem preiswert, oder die Verzweiflung so groß ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.