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Zwei Fragen zur Haftpflichtversicherung

 
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brummbaer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 15:12    Titel: Zwei Fragen zur Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

Fall 1)

Ich hatte mir von meiner Freundin vor einiger Zeit einen Anzug geliehen. Nun war es an der Zeit, ihr den zurückzugeben. Ich hab ihn noch mal in die Reinigung gebracht. Ein paar Tage später wieder abgeholt. Die Sachen waren in so einem Plastikbeutel drin. Ich hab den Beutel in den Kofferraum meines Autos gelegt. An diesem Tag hab ich meine Freundin nicht mehr getroffen, sondern erst eine gute Woche später. An den Anzug im Kofferraum hatte ich die ganze Zeit über nicht gedacht. Als ich nun den Anzug meiner Freundin wiedergeben wollte, stellten wir fest, dass sich Stockflecken gebildet hatten, die auch in der Reinigung nicht mehr entfernt werden konnten. Ich hab den Fall meiner Versicherung gemeldet, aber die will nicht zahlen, weil "Mietsachschäden" generell nicht versichert wären. Nun meine Frage - ist das so korrekt? Ich meine, jede Versicherung versucht natürlich immer erst, Schadensansprüche abzuwehren. Aber kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, oder bringt das nichts, weil die Versicherung recht hat?

Fall 2)

Ich war mit meiner Tochter (3 Jahre) heute vormittag beim Einkaufen. Wir sind durch die Haushaltswarenabteilung gelaufen, ich hab mir verschiedenes Geschirr angesehen, meine Tochter ist immer ein paar Schritte vor mir her gelaufen. Plötzlich dreht sie sich um und geht rückwärts. Noch bevor ich eingreifen konnte, hat sie einen Ständer mit einer Kristallschale darauf umgeworfen. Die Schale ist natürlich kaputt und ich soll diese jetzt bezahlen.

Meine Frage hierzu: Muss ich für den Schaden aufkommen? Ist das Geschäft nicht gegen solche Dinge versichert? Kann ich den Schaden auch an meine Haftpflichtversicherung weitergeben?

Grüße
brummbaer
_________________
Gruß brummbaer
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 15:45    Titel: Re: Zwei Fragen zur Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

brummbaer hat folgendes geschrieben::
Ich hatte mir von meiner Freundin vor einiger Zeit einen Anzug geliehen. Nun war es an der Zeit, ihr den zurückzugeben. Ich hab ihn noch mal in die Reinigung gebracht. Ein paar Tage später wieder abgeholt. Die Sachen waren in so einem Plastikbeutel drin. Ich hab den Beutel in den Kofferraum meines Autos gelegt. An diesem Tag hab ich meine Freundin nicht mehr getroffen, sondern erst eine gute Woche später. An den Anzug im Kofferraum hatte ich die ganze Zeit über nicht gedacht. Als ich nun den Anzug meiner Freundin wiedergeben wollte, stellten wir fest, dass sich Stockflecken gebildet hatten, die auch in der Reinigung nicht mehr entfernt werden konnten. Ich hab den Fall meiner Versicherung gemeldet, aber die will nicht zahlen, weil "Mietsachschäden" generell nicht versichert wären. Nun meine Frage - ist das so korrekt? Ich meine, jede Versicherung versucht natürlich immer erst, Schadensansprüche abzuwehren. Aber kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, oder bringt das nichts, weil die Versicherung recht hat?

Hier ist das Problem, dass es sich um einen geliehenen Gegenstand handelt, der beschädigt wurde. Derartige Schäden sind in den Privathaftpflichtversicherungen üblicherweise ausgeschlossen. Es gibt Ausnahmen, das geht dann aber aus dem Bedingungswerk Ihrer Haftpflichtversicherung hervor.
Ein weiteres Ausschlusskriterium wäre, wenn Sie und Ihre Freundin in einem gemeinsamen Haushalt leben und beide Personen Versicherte in der selben Haftpflichtversicherung sind. In so einem Fall wären Schäden, die sich die versicherten Personen untereinander gegenseitig zufügen, ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

brummbaer hat folgendes geschrieben::
Ich war mit meiner Tochter (3 Jahre) heute vormittag beim Einkaufen. Wir sind durch die Haushaltswarenabteilung gelaufen, ich hab mir verschiedenes Geschirr angesehen, meine Tochter ist immer ein paar Schritte vor mir her gelaufen. Plötzlich dreht sie sich um und geht rückwärts. Noch bevor ich eingreifen konnte, hat sie einen Ständer mit einer Kristallschale darauf umgeworfen. Die Schale ist natürlich kaputt und ich soll diese jetzt bezahlen.

Meine Frage hierzu: Muss ich für den Schaden aufkommen? Ist das Geschäft nicht gegen solche Dinge versichert? Kann ich den Schaden auch an meine Haftpflichtversicherung weitergeben?

Kommt drauf an: Kinder unter sieben Jahren haften normalerweise gar nicht für durch sie angerichtete Schäden. Ob Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung für den durch Ihre Tochter angerichteten Schaden haften, hängt davon ab, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (der pauschale Spruch "Eltern haften für Ihre Kinder" ist jedenfalls ein Volksirrtum). Besteht keine Verletzung der Aufsichtspflicht (sieht hier jedenfalls nicht danach aus), bleibt das Kaufhaus auf dem Schaden sitzen.
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