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Hallo!
Ist vielleicht nicht ganz das richtige Forum hier aber trotzdem meine Frage:
Ich habe gelesen, daß es ab Herbst eine "Vereinfachung" des Baumfällgesetzes gibt.
Wir wohnen in Berlin und haben im Garten 2 große Tannen, die wir gerne fällen möchten weil darunter ncihts mehr wächst.Geht das so einfach, müssen wir trotzdem eine Genehmigung einholen und als Ersatz etwas pflanzen?
Es ist auch so, daß eine Tanne weit in den Nachbargarten rein ragt und dort die Nadeln und TAnnenzapfen reinfallen, das möchten wir gerne verhindern.
Vielen Dank,
Lisa Hartmann
Also auch wenn ich grad ein Praktikum im Sachgebiet Umweltplanung mache, aber ein Baumfällgesetz gibt's meines Wissens nicht.
Hier ist bestimmt die geltende Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes gemeint.
Das ist aber ne kommunale Satzung, also nur im Gemeindegebiet, hier Berlin, anwendbar.
Am besten dort nachlesen.
Also auch wenn ich grad ein Praktikum im Sachgebiet Umweltplanung mache, aber ein Baumfällgesetz gibt's meines Wissens nicht.
Hier ist bestimmt die geltende Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes gemeint.
Das ist aber ne kommunale Satzung, also nur im Gemeindegebiet, hier Berlin, anwendbar.
Am besten dort nachlesen.
Richtig, und da Berlin ein Bundesland ist, heißen die Dinger dort nicht Satzungen sondern Gesetze.....
Anmeldungsdatum: 03.11.2004 Beiträge: 13 Wohnort: 65812 Bad Soden Ts
Verfasst am: 30.11.04, 11:37 Titel: Gast oder wie auch immer
gast1 hat folgendes geschrieben::
Also Tilman, wenn du zitierst dann richtig.
Nicht ich sondern "Gast" hat das Kind Gesetz getauft. Bei uns in Sachsen heißen die Dinger halt Satzungen.
In aller Bescheidenheit, es könnte Sinn machen, sich zu registrieren und nicht mit Gast-Anonyma zu agieren.
Zum anderen sind Satzungen und Rechtsverordnungen (egal wo in diesem Lande) rechtlich unterschiedliche Dinge, ds hängt nicht (!) vom Bundesland ab. _________________ TK
Aber es kann durchaus auch Gesetze geben (Art.75 Sächs. Verfassung), die Gemeinden ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen. Vgl. hierzu auch VG Schirgiswalde. _________________ TK
Danke Tilman, das war mir in der Tat noch nicht geläufig. Wahrscheinlich weil es nicht so häufig vorkommt.
Aber in Sachen Baumschutz bin ich mir dafür sicher, dass es ne Satzung ist.
P.S.: Eh es irgendwelche Misverständnisse gibt, das Danke ist ernst gemeint.
in der Tat könnte es so sein, dass es bei Euch eine sog. Baumschutzsatzung gibt, auch wenn viele Kommunen dies schon wieder abschaffen(denn:Bäume werden wieder gefällt, bevor sie die Maße erreichen, bei deren Erreichen sie der Satzung unterliegen würden.)Am besten mal beim Ordnungsamt nachfragen.
Und:Selbst wenn es eine Satzung gibt, gibt es in dieser Satzung auch Ausnahmeregelungen, d.h. unter bestimmten Voraussetzungen kann der Baum/können die Bäume doch gefällt werden.
Es fallen auch nicht alle Gehölze unter diese Satzungen.
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