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Baumfällung

 
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Lisa Hartmann
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 07:05    Titel: Baumfällung Antworten mit Zitat

Hallo!
Ist vielleicht nicht ganz das richtige Forum hier aber trotzdem meine Frage:

Ich habe gelesen, daß es ab Herbst eine "Vereinfachung" des Baumfällgesetzes gibt.
Wir wohnen in Berlin und haben im Garten 2 große Tannen, die wir gerne fällen möchten weil darunter ncihts mehr wächst.Geht das so einfach, müssen wir trotzdem eine Genehmigung einholen und als Ersatz etwas pflanzen?
Es ist auch so, daß eine Tanne weit in den Nachbargarten rein ragt und dort die Nadeln und TAnnenzapfen reinfallen, das möchten wir gerne verhindern.
Vielen Dank,
Lisa Hartmann
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 16:36    Titel: Re: Baumfällung Antworten mit Zitat

Anfrage an das Grünflächenamt stellen
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Tilman Kluge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 13
Wohnort: 65812 Bad Soden Ts

BeitragVerfasst am: 03.11.04, 18:54    Titel: Re: Baumfällung Antworten mit Zitat

Lisa Hartmann hat folgendes geschrieben::
Ich habe gelesen, daß es ab Herbst eine "Vereinfachung" des Baumfällgesetzes gibt.


Was für eine Baumfällgesetz?
_________________
TK
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Gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 29.11.04, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also auch wenn ich grad ein Praktikum im Sachgebiet Umweltplanung mache, aber ein Baumfällgesetz gibt's meines Wissens nicht.
Hier ist bestimmt die geltende Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes gemeint.
Das ist aber ne kommunale Satzung, also nur im Gemeindegebiet, hier Berlin, anwendbar.
Am besten dort nachlesen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.11.04, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gast1 hat folgendes geschrieben::
Also auch wenn ich grad ein Praktikum im Sachgebiet Umweltplanung mache, aber ein Baumfällgesetz gibt's meines Wissens nicht.
Hier ist bestimmt die geltende Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes gemeint.
Das ist aber ne kommunale Satzung, also nur im Gemeindegebiet, hier Berlin, anwendbar.
Am besten dort nachlesen.


Richtig, und da Berlin ein Bundesland ist, heißen die Dinger dort nicht Satzungen sondern Gesetze.....
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Tilman Kluge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 13
Wohnort: 65812 Bad Soden Ts

BeitragVerfasst am: 29.11.04, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Gast1 hat folgendes geschrieben::


Richtig, und da Berlin ein Bundesland ist, heißen die Dinger dort nicht Satzungen sondern Gesetze.....


Trotzdem falsch, es gibt aber eine Berliner Baumschutzverordnung
_________________
TK
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gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also Tilman, wenn du zitierst dann richtig.

Nicht ich sondern "Gast" hat das Kind Gesetz getauft. Bei uns in Sachsen heißen die Dinger halt Satzungen.
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Tilman Kluge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 13
Wohnort: 65812 Bad Soden Ts

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 11:37    Titel: Gast oder wie auch immer Antworten mit Zitat

gast1 hat folgendes geschrieben::
Also Tilman, wenn du zitierst dann richtig.

Nicht ich sondern "Gast" hat das Kind Gesetz getauft. Bei uns in Sachsen heißen die Dinger halt Satzungen.


In aller Bescheidenheit, es könnte Sinn machen, sich zu registrieren und nicht mit Gast-Anonyma zu agieren.

Zum anderen sind Satzungen und Rechtsverordnungen (egal wo in diesem Lande) rechtlich unterschiedliche Dinge, ds hängt nicht (!) vom Bundesland ab.
_________________
TK
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gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

1. Bin relativ neu in diesen Foren und deshalb noch nicht angemeldet, weil ich mich noch nicht eingehend damit befasst habe.

2. In Sachsen ist es nunmal so, dass eine Gemeinde meines Wissens nach keine Rechtsverordnung erlassen kann.
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Tilman Kluge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 13
Wohnort: 65812 Bad Soden Ts

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

gast1 hat folgendes geschrieben::
In Sachsen ist es nunmal so, dass eine Gemeinde meines Wissens nach keine Rechtsverordnung erlassen kann.


Wie kommen Sie darauf?

Z.B. hat Leipzig zwar eine Baumschutzsatzung.

Aber es kann durchaus auch Gesetze geben (Art.75 Sächs. Verfassung), die Gemeinden ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen. Vgl. hierzu auch VG Schirgiswalde.
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gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 09:38    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke Tilman, das war mir in der Tat noch nicht geläufig. Verlegen Wahrscheinlich weil es nicht so häufig vorkommt.
Aber in Sachen Baumschutz bin ich mir dafür sicher, dass es ne Satzung ist.

P.S.: Eh es irgendwelche Misverständnisse gibt, das Danke ist ernst gemeint.
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Studi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

in der Tat könnte es so sein, dass es bei Euch eine sog. Baumschutzsatzung gibt, auch wenn viele Kommunen dies schon wieder abschaffen(denn:Bäume werden wieder gefällt, bevor sie die Maße erreichen, bei deren Erreichen sie der Satzung unterliegen würden.)Am besten mal beim Ordnungsamt nachfragen.
Und:Selbst wenn es eine Satzung gibt, gibt es in dieser Satzung auch Ausnahmeregelungen, d.h. unter bestimmten Voraussetzungen kann der Baum/können die Bäume doch gefällt werden.
Es fallen auch nicht alle Gehölze unter diese Satzungen.

Sowweit ganz kurz und knapp.

Lieben Gruß
Studi
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