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Mietkaution - Renovierung nach Auszug und weggekommene Mail?

 
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 08:06    Titel: Mietkaution - Renovierung nach Auszug und weggekommene Mail? Antworten mit Zitat

Hallo & guten Morgen!

Folgende Situation: Mieter zieht Ende 2004 aus einer Wohnung aus. Nachdem die Mietkaution 6 Monate später immer noch nicht eingegangen ist, schreibt Ex-Mieter den Ex-Vermieter an und fragt nach.

ANGEBLICH hat der Ex-Vermieter nach Auszug eine Mail geschickt, dass Renovierungsarbeiten durchzuführen sind und 1 Woche Frist gesetzt.

Mail ist nie angekommen.... Ex-Mieter KÖNNTE auf die Idee kommen, dass der Ex-Vermieter auf diese Weise versucht die Mietkaution einzusacken.

Eigentlich muß ein Vermieter ja eine angemessene Frist setzen und dem Mieter die Möglichkeit geben selbst zu renovieren. Wie ist das nun in dieser Situation? Angenommen diese angebliche Mail ist wirklich im online-Sumpf verschwunden, wer ist im Recht? Hätte der Vermieter nicht zumindest noch mal telefonisch nachhaken müssen, wenn keine Reaktion kommt?

Danke!
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter könnte auch auf die Idee kommen unaufgefordert zu renovieren?
Wenn der Mieter im Vertrag wirksam die lfd. Schönheitsreparaturen übernommen hat, dann müssen die jeweiligen Räume spätestens beim Auszug renoviert sein.
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, in diesem Fall war es anders. Der Mieter hatte die Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen und es gibt eine Absprache (schriftlich per email vom Vermieter), dass der Mieter bei Auszug nicht renovieren muß.

Nun meint der Vermieter allerdings, dass die Schönheitsreparaturen ANGEBLICH nicht im vorgegebenen Zeitraum gemacht wurden - was nicht stimmt. Das aber zu beweisen dürfte schwierig werden, da die Arbeiten ja nun ausgeführt wurden.....
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beweislast hierfür ist auch wirksam, sie entspricht der gesetzlichen Regelung. ( BGH WM 98, 592)
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist aber auch der 2. Schritt.

Erstmal wäre für mich sehr wichtig zu wissen, wie das mit der Möglichkeit eine Renovierung selbst vorzunehmen/vornehmen zu lassen aussieht. Kann er jetzt tatsächlich einfach sagen, er hat ne Mail geschickt und ich habe damit Pech gehabt?

Oder hätte er SICHERSTELLEN müssen, dass ich die Mail auch bekomme habe und ggf. noch mal kurz anrufen o.ä.?

Soweit ich weiß, ist er doch verpflichtet mich vorm Benutzen meiner Mietkaution zu informieren und mir die Möglichkeit einer Reaktion zu geben oder?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muß beweisen, dass er den M zur Nachbesserung aufgefordert hat.
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