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angelpilot Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 04.06.05, 13:17 Titel: Fahrerflucht!!!!! |
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Hallo,
An einem parkendem Fahrzeug wurde über Nacht der Seitenspiegel beschädigt.
Unfallverursacher nicht zu ermitteln!
Wer kommt für den Schaden auf?
Mfg angelpilot  _________________ Naja wer`s glaubt..... |
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 04.06.05, 13:45 Titel: |
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Wird der flüchtige Fahrer ermittet zahlt er - sofern ihr genügend Gelöd hat.
Ansonsten Ihre Vollkasko.. |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 06.06.05, 09:49 Titel: |
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| elemic hat folgendes geschrieben:: | Wird der flüchtige Fahrer ermittet zahlt er - sofern ihr genügend Gelöd hat.
Ansonsten Ihre Vollkasko.. |
Und da ein Spiegel meist unter der Selbstbeteiligung liegt (es sei denn elektrisch, beheizt und lackiert) sollte man sich gut überlegen ob man ihn nicht gleich selbst zahlt.... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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TmarieE noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16.06.05, 11:01 Titel: ähnlicher fall |
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Hallo an alle!
Habe ähnlichen Fall und bin Vollkasko versichert.
Folgende Frage: wenn ich die Rechnung meiner Versicherung einreiche, steigt dann meine Schadensfreiheitsklasse?
Vielen dank schon mal im Voraus für die Beantwortung |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 16.06.05, 11:53 Titel: Re: ähnlicher fall |
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| TmarieE hat folgendes geschrieben:: |
Habe ähnlichen Fall und bin Vollkasko versichert.
Folgende Frage: wenn ich die Rechnung meiner Versicherung einreiche, steigt dann meine Schadensfreiheitsklasse?
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ja, der SFR der Vollkasko ist weg. Der Rabatt der Haftpflicht bleibt.
Aber Vollkasko hat gewöhnlich eine Selbstbeteiligung von 300 EUR oder mehr; die Differenz würde ersetzt. Da sollte man vorher gründlich nachrechnen, ob sich das rentiert, weil ja der Beitrag steigt (andere SFR-Klasse) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 11:57 Titel: |
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Wenn der Spiegel weg ist (gestohlen), kommt auch eine Abwicklung über die Teilkaskoversicherung in Betracht.
Ist der Spiegel noch dran und nur beschädigt, bleibt als Vandalismusschaden nur eine Abwicklung über die Vollkasko.
Das lohnt sich in Hinblick auf den Selbstbehalt und den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes allerdings meistens nicht, deshalb besser selber zahlen. |
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TmarieE noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16.06.05, 16:05 Titel: |
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vielen Dank für Eure Beiträge!
genau genommen war es kein Spiegel, sondern ein Parkschaden (Karosserieschaden).
unverbindlich Auskunft der Versicherung: von SFR 14 auf 8 heißt ca. 15% mehr im nächsten Jahr - stimmt das Rechen-Beispiel so? |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 16.06.05, 17:41 Titel: |
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Am besten du lässt die eine genaue, schriftliche Übersicht von deinem Versicherer ausstellen (auch "Rabattretter" genannt). Da kannst du dann ganz genau sehen, wieviel du effektiv mehr zahlen musst, wenn der Schaden über die Vollkasko abgerechnet wird. Daraus ergibt sich dann die Schadensumme, bis zu der es sich lohnt, selbst zu zahlen. Steht da alles genau beschrieben. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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