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Unter falschem Namen ausgegeben - Grund zur Anzeige

 
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cygnusNRW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 15:17    Titel: Unter falschem Namen ausgegeben - Grund zur Anzeige Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:
Man schreibt in einem öffentlichem Gästebuch einen Eintrag, gibt sich aber als eine Person aus die man gar nicht ist.
Kann die "geschädigte Person" (also die Person, dessen Name mißbraucht wurde) Anzeige erstatten?
Mich würde der Paragraf interessieren und die warscheinlichkeit das sowas vors Gericht kommt.
Die Aussage des Gästebuch Eintrags ist nix schlimmes, es wurde geschrieben das man eine gewiße Person gar nicht leiden kann und nix mit ihr zu tun haben möchte.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Smilie

jacob


EDIT: Ich hab grade gemerkt das ich ins falsche Forum gepostet habe - hab die Forumüberschrift mißverstanden. Sry.
Wäre nett wenn ein Moderator diesen Treat verschieben würde.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 16:07    Titel: Re: Unter falschem Namen ausgegeben - Grund zur Anzeige Antworten mit Zitat

Namensrecht, §12 BGB.
Je nach Formulierung auch §§186, 187 StGB.

cygnusNRW hat folgendes geschrieben::
Wäre nett wenn ein Moderator diesen Treat verschieben würde.


"Thread" Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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cygnusNRW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

wenns nur gegen das BGB verstoßen würde wäre es ein Zivilprozess oder?
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tommy-05
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Folgender Sachverhalt:
Man schreibt in einem öffentlichem Gästebuch einen Eintrag, gibt sich aber als eine Person aus die man gar nicht ist.
Kann die "geschädigte Person" (also die Person, dessen Name mißbraucht wurde) Anzeige erstatten?
Mich würde der Paragraf interessieren und die warscheinlichkeit das sowas vors Gericht kommt.
Die Aussage des Gästebuch Eintrags ist nix schlimmes, es wurde geschrieben das man eine gewiße Person gar nicht leiden kann und nix mit ihr zu tun haben möchte.


Bei allem Respekt...kein Wunder, dass die Gerichte überfüllt sind und wirkliche Straftäter erst nach Monaten oder Jahren verurteilt werden. Eintrag ins Gästebuch, wo auch nichts schlimmes drin stand, wegen so einer Lapalie Anzeige erstatten. Winken Kann ich einfach nicht verstehen, aber jedem das Seine.

gruß
tommy Sehr glücklich
_________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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gras
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

an tommy_05
na nun stell diri aber mal vor, da würde in einem gästebuch dein kompletter vor und nachnahme stehen und dahinter ist ein eintrag zu finden, der für deine folgende karriere erheblich folgen haben kann.
zB es gibt oftmals solch gästebücher auf pages von diskotheken. nun war dort eine mega fete. und unter deiem namen steht:" der und der hat drogen vertickt..." na hallo. da steht ja wohl fest, wer als nächstes krankenhausreif geschlagen weredn würde.

also ich finde man hat schon ein gewisses recht auf seine eigene identität.
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