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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.06.05, 19:51 Titel:
Grundrechte sind die im GG definierten Rechte.
Menschenrechte sind einerseits die in der EMRK definierten Rechte, zum anderen auch ein Abstraktum, das der Interpretation anheim gestellt ist (für manche Leute gehören Dinge zu den Menschenrechten, die andere nicht dazu zählen). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Es gibt im Grunde keine Unterscheidung zwischen Grund- und Menschen-, sondern nur zwischen Bürger- und Menschenrechten. Die Unterscheidung zwischen Bürger- und Menschenrechten ist nur historisch zu erklären. Z. B. wird in der französischen Erklärung der Menschenrechte von 1789 zwischen Menschen- und Bürgerrechten unterschieden.
Deshalb finden Sie auch im GG Menschenrechte. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist z. B. ein Menschenrecht.
Ergänzend: ... das Recht auf Wahl zum Beispiel ein Bürgerrecht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
"Bürger- und Menschenrechte sind für Ihren Alltag wichtig."
"Sie schützen Sie vor der Staatsgewalt."
usw.
Oder man müsste planlos in beliebige Bereiche reinstochern und Besipiele Aufzählen:
"Die Rechte schützen Sie davor, von Gerichten "einfach so" zu irgendwelchen Strafen verurteilt zu werden, ohne sich wehren zu können."
"Die Rechte erlauben es Ihnen, Vereine zu Gründen, Ihre Meinung öffentlich kundzutun, Ihre politischen Vertreter selbst zu wählen usw."
"Die Rechte hindern andere daran, Ihren Besitz, Ihre Gesundheit oder Freiheit "einfach so" zu verletzen."
usw.
Ich hoffe Sie verstehen, dass man diese Frage nicht befriedigend beantworten kann. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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