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Verfasst am: 25.10.05, 15:03 Titel: Frage zum Fall "Lieselotte Hauer" EuGHE 1979, Seit
Hallo,
im Rahmen meines Studiums muss ich gerade den oben genannten Fall bearbeiten und komme im Moment nicht weiter. Im Fall Hauer wurde festgestellt, dass ein vorübergehendes Verbot der Anpflanzung von Weinreben nicht gegen die Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes verstoßen, da das Verbot u.a. übergeordneten, allgemeinen Interessen dient. Desweiteren wirkt das Verbot auch auf Genehmigungsanträge, welche bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots gestellt worden sind. Ausserdem ist das verhängte Verbot laut den Entscheidungen umfassend und unabhängig davon gültig, ob der Boden für den Anbau geeignet ist oder nicht. Nun sollen wir erörtern, welche allgemeine Bedeutung den Entscheidungen über den Einzelfall hinaus zukommt. Und genau hier hänge ich nun und weiß nicht weiter.
Da der Fall doch recht bekannt ist, hoffe ich, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann.
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