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im Voraus gezahlter Unterhalt und nun............?

 
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zweites weib
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 12:03    Titel: im Voraus gezahlter Unterhalt und nun............? Antworten mit Zitat

Wir sind in zweiter Ehe verheiratet. Mein Mann hatte in erster Ehe 3 Kinder, von denen jetzt eines noch unter 18 Jahren ist. Damals hat er alles seiner ersten Frau und den Kindern hinterlassen. (Bargeld, Auto, Wohnung, Gartengrundstück, Sparguthaben) Vom Gericht ist dies bestätigt worden, diese Werte wurden mit dem Unterhalt an die Kinder verrechnet. Er braucht somit bis zum 18.Lebensjahr jeden Kindes keinen Unterhalt zahlen, auch gerichtlich bestätigt. Jetzt falle ich unter HartzIV. Wir sollen etwaige Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern angeben. Könnten wir hier einen Pauschbetrag für ein Kind angeben, oder zählt der Unterhaltsvorschuss überhaupt nicht mehr?? Ich habe damals meinen Mann, als er zu mir zog, und nichts hatte, finanziell unterstützt. Jetzt ist er der einzige Verdiener, uns würde eine Anrechnung auf Unterhalt doch einige dringend notwendige Euros bringen.
Danke im Voraus.
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