Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Inkasso nach erfolgter Zahlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Inkasso nach erfolgter Zahlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lucili
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 20:59    Titel: Inkasso nach erfolgter Zahlung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Rechnung bekommen, die leider irgendwie untergegangen ist. Habe letzte Woche, genau am 01.06.2005 (laut kontoauszug) überwiesen.
Nun habe ich heute (vielleicht habe ich es ja geahnt Mit den Augen rollen ) ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommen, datiert vom 02.06.2005.
Muss ich die Inkassogebühren jetzt eigentlich auch noch bezahlen? Eigentlich hätte mir der Brief doch VOR der Überweisung zugehen müssen, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernhard Diener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

die inkassogebühren müssen nicht bezahlt werden, einfach mal anrufen und bescheid sagen, dass die rechnung bezahlt wurde
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 11:08    Titel: inkassogebühren trotz bezahlung Antworten mit Zitat

ich würde nicht bei dem inkassobüro anrufen.
Diese werden ohnehin nicht auf Ihre Provisionen verzichten.
Ist mir kein Fall bekannt wo ein Inkassobüro bei überschnittener Zahlung gesagt hat :
"
Entschuldigung hat sich überschnitten unsere Gebühren brauchen Sie nicht zu bezahlen "

Ich würde das Inkassobüro komplett ignorieren.
Nach den üblichen 2 bis 3 Mahnbriefen ala letzte aufforderung wird die Angelegenheit ohnehin ausgebucht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 07:51    Titel: Re: inkassogebühren trotz bezahlung Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Ich würde das Inkassobüro komplett ignorieren.
Nach den üblichen 2 bis 3 Mahnbriefen ala letzte aufforderung wird die Angelegenheit ohnehin ausgebucht.


und man hat einen Eintrag bei der Schufa oder ähnlichem?

Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:15    Titel: inkasso Antworten mit Zitat

Wieso denn ???

Dazu müsste die Inkassofirma erst mal einen prozess in die Wege leiten um an die Gebühren zu kommen.
Der Prozess müsste gewonnen werden.

Inkassofirmen gelten als extrem klagescheu

Nicht vergessen :
Hier gehts NUR um die Provision die der Kunde nicht zahlt und um sonst nichts Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.