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Pers. A (all. erziehend) in psy. Klinik, Tochter erst 15

 
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msimpson
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Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 21:20    Titel: Pers. A (all. erziehend) in psy. Klinik, Tochter erst 15 Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Dilemma tritt ein:

Person A (49), Mutter von Person C (30, Student) und Tochter (15) ist erneut mit Depressionen in eine psych. Klinik eingewiesen worden, wird wohl ein Aufenthalt über 6 Monate hinaus.
Vorher war sie gering beschäftigt, hat ALG II beantragt und kriegt nun Krankengeld. Vater zahlt Unterhalt für Tochter , lebt aber in der Schweiz und will bzw. kann sich nicht kümmern.
Problem: Tochter ist mit 15 eindeutig zu jung/unreif um allein zu leben, Jugendwohnung kommt nicht in Frage => Person C zieht jetzt zu ihr in die Wohnung und möchte eigentlich auch nach Rückkehr von Person A allein mit seiner Schwester zusammenleben, die sehr unter der häuslichen Situation leidet.
Welche finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um dieses Vorhabe auch zu realisieren?
Ich danke allen schon mal für Hilfe, msimpson
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Chavah
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

zunächst einmal würde ich mich an das Jugendamt wenden, und dort beraten lassen.

Chavah
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msimpson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass die Mutter nicht bereit ist Entscheidungen für oder gegen irgendetwas zu treffen, und das schon seit ca. 15 Jahren.
Jugendamt wurde schon informiert, doch die Antwort lautete: Sie sind doch alt und vernünftig genug auf die Schwester aufzupassen. Das kriegen sie auch ohne unsere Hilfe hin. (Auch nach mehrmaliger Nachfrage war da nicht mehr rauszukriegen..)
Die Bereitschaft, auf die Schwester zu achten ist auf jeden Fall vorhanden, nur wenn man selbst nur Bafög zum Leben hat und ein bisschen was nebenbei verdient, reicht das nicht für zwei Personen.
Also, auf die Hilfe/Mitarbeit der Mutter kann man sich in diesem Fall nicht verlassen. Versucht wird grad, eine Bevollmächtgung von ihr zu erlangen und das ist schon schwierig genug...
Zusätzlich sind da jede Menge Schulden von Seiten der Mutter, die so ziemlich das gesamte Geld von den Ämtern (KIndergeld etc.) auffressen.
Hat vielleicht noch jemand einen Tipp, einen klitzekleinen???? msimpson
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TG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht sollten die kinder zum amtsgericht gehen und eine betreuung für die mutter beantragen. es gibt auch örtliche betreeungsvereine, bei denen man sich rat holenkann.
_________________
TG
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