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Verfasst am: 26.05.05, 13:35 Titel: Hauskauf von Betreuter Person?
Hallo,
ich hätte da mal eine etwas ausführliche Frage zur Betreuung.
Der Fall ist folgender: Mein Mann und ich möchten ein Haus mieten von einer älteren Dame, die scheinbar betreut wird. Als wir es uns ansahen, meinte sie auch, wir könnten es auch gerne kaufen. Die Dame ist 76 Jahre alt, ihren Haushalt führt sie sehr ordentlich alleine, ist krebskrank, streitet mit ihren 2 Kindern und möchte wegziehen.
Das Haus möchte sie ab sofort vermieten, auf die Miete ist sie angewiesen, um wegziehen zu können. Sie will alle Möbel dalassen und innen müsste das Haus dringend renoviert werden, was wir auch gerne machen würden, das ist nicht das Thema. Lieber wäre uns allerdings wenn wir kaufen könnten, damit wir auf der sicheren Seite sind, wenn wir alles auf Vordermann bringen und im Falle ihres Todes müssten wir dann doch raus.
Am kommenden Dienstag hat sie einen Termin bei einer Anwältin, um ihre Betreuung loszuwerden.
Jetzt die erste Frage: Kann sie diese Betreuung so einfach "loswerden"?
Sie meinte, sie hätte ein Gutachten, daß sie "zurechnungsfähig" sei.
Wenn nicht, wie ist das dann mit dem Kauf? Muss da der Betreuer nur anwesend sein, muss der seine Zustimmung (Verkaufspreis) geben oder wie müssen wir uns das vorstellen?
Der Betreuer ist jedenfalls niemand aus der Familie. Würden die Kinder im Falle des Verkaufes davon etwas mitbekommen (was sie auf keinen Fall will)?
Wäre sehr nett, wenn mir da jemand Auskunft geben würde
Wenn der Dame tatsächlich ein Gutachten vorliegt, nach dem sie zurechnungsfähig ist, wird sich der Notar bei der Kaufbeurkundung separat nochmals ein eigenes Bild machen.
Wenn er beurkundet, dass ist das o.k., wenn nicht, dann muss erst abgewartet werden, bis die Dame ihre Betreuung seitens eines Amtsrichters aufheben lässt.
Natürlich geht der Kauf auch, wenn die Dame betreut ist. Dann ist halt zusätzlich nur der Betreuer einzuschalten. Mit dem würde ich mal Kontakt aufnehmen, und auch vorab mal klären, welchen Umfang die Betreuung hat. Mein Fall: Mein Ex und ich waren Eigentümer eines Hauses. Er wurde wegen einer Geisteserkrankung unter Betreuung gestellt. Beim Verkauf des Hauses war dann anstelle meines Ex der Betreuuer anwesend. Kein Problem gewesen.
Natürlich geht der Kauf auch, wenn die Dame betreut ist. Dann ist halt zusätzlich nur der Betreuer einzuschalten. Mit dem würde ich mal Kontakt aufnehmen, und auch vorab mal klären, welchen Umfang die Betreuung hat. Mein Fall: Mein Ex und ich waren Eigentümer eines Hauses. Er wurde wegen einer Geisteserkrankung unter Betreuung gestellt. Beim Verkauf des Hauses war dann anstelle meines Ex der Betreuuer anwesend. Kein Problem gewesen.
Chavah
Da muss aber dann zusätzlich noch eine Genehmigung des Gerichts eingeholt werden.
Klar, die Genehmigung des Gerichts war da (keine grosse Sache), der Kaufpreis war marktgerecht, was wir nachweisen konnten. Ging alles ganz prima! Aber in diesem Fall: Wir wissen ja nicht, ob sich die Betreuung auch auf die finanziellen Angelegenheiten erstreckt. Deshalb mein Rat, erst einmal an den Betreuer zu gehen.
Danke, das Thema hat sich inzwischen erledigt.
Die Dame wurde fuchsteufelswild, als wir nach ihrer Betreuerin gefragt haben und wollte auf keinen Fall, daß wir mit ihr sprechen.
Haben wir auch nicht getan, aber nun auch weder gemietet noch gekauft
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