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Selbstauskunft

 
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24aura
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: süddeutschland

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:03    Titel: Selbstauskunft Antworten mit Zitat

Eine Frage bezüglich des Selbstauskunft Fragebogens, der gerne von Vermietern dazu hergenommen wird, vorab vom Mietinteressenten Informationen zu erhalten, die für das spätere Mietverhältnis von Bedeutung sein könnten:

Folgendes:
Der Vermieter händigt diese Selbstauskunft Bögen an 3 Mietinteressenten aus, die an einer WG interessiert sind. Die Bögen sollen von den Eltern der Interessenten ausgefüllt werden, da diese später als Bürgen fungieren sollen und die Mietinteressenten kein festes Einkommen haben.

In diesem Formular wird Auskunft über das Netto Einkommen und ein Beleg mit Hilfe der Kopie des letzten Lohnabrechnung verlangt.
Außerdem soll man die Bankverbindung inklusive Kontonummer und Bankleitzahl angeben.

Des Weiteren lautet ein Punkt "Sind Sie bereit, die Kaution in Form einer sebstschuldnerischen Bürgschaft Ihrer Bank zu erbringen?"

und die Selbstauskunft endet mit dem Teil "Diese Selbstauskunft gilt für den Fall des Zustandekommens eines Mietvertrags als wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags. Die vorstehenden Angaben werden streng vertraulich behandelt."

1) Muss man die Kopie der Lohnabrechnung beifügen?
2) Können alle diese Informationen verlangt werden?
3) Muss die Bankverbindung angegeben werden und kann im Falle eines Zustandekommens des Mietvertrags ohne weiteres Einverständnis nur auf Grund der Selbstauskunft und der Bereitschaft, eine Kaution in Form einer Bürgschaft der Bank zu erbringen, Geld vom angegebenen Konto vom Vermieter abgehoben werden?
4) In wie weit ist solch eine Selbstauskunft ein "wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags"?

Ich hoffe jemand von euch hat zu solch einem Fall mehr Informationen und Ideen.
Vielen Dank.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort ist ganz einfach.

Wenn Sie die Forderungen des Vermieters nicht erfüllen bekommen Sie keine Wohnung von ihm.

Und JA er kann alle diese Sachen verlangen und NEIN Sie sind nicht verpflichtet ihm darauf zu antworten.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Achja, wenn man sich entscheidet eine solche Auskunft auszufüllen darf man nicht lügen. Tut man es dennoch liefert man dem VM einen guten Grund für eine Vertragsanfechtung bzw. fristlose Kündigung.
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aurorashmi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

ich bemühe mich grad auch um eine neue wohnung und ich muss
auch vorlegen:

- schufaauskunft
- die letzten 6 gehaltsabrechnungen
- Kopie meines Personalausweises

Ich denke auch, dass dieses heute mittlerweile gang und gäbe ist und man natürlich die auskunft verweigern kann, aber dann mit sicherheit die wohnung nicht bekommt...

ist nun mal leider so
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