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A gibt im Juli 2003 eine Eidesstattliche Versicherung ab. Aus der geht hervor das er kein Geld hat.
Anfang 2004 gründet A als Einzelunternehmer eine Firma.
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit führt er einige Gerichtsverfahren durch die er verliert. Die Kostenfestsetzungsbeschlüsse zu seinem Nachteil ignoriert A und zahlt nicht.
- darf man A überhaupt eine Firma gründen und Geschäftstätigkeit aufnehmen?
- darf A im Rahmen seiner Geschäftsttäigkeit überhaupt neue Forderungen an sich entstehen lassen?
- darf man A überhaupt eine Firma gründen und Geschäftstätigkeit aufnehmen?
- darf A im Rahmen seiner Geschäftsttäigkeit überhaupt neue Forderungen an sich entstehen lassen?
- Ist das Verhalten von A Betrug?
- ja
- ja
- das kommt darauf an. Der Tatbestand des Betruges ist recht komplex.
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