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Verfasst am: 05.06.05, 12:32 Titel: Private Krankenversicherung hat fristlos gekündigt!
Meine Freundin ist seit Dezember2004 in einem Fernstudium. Sie bekommt auch seit Dezember2004 Kindergeld und ist aufgrund dessen bei Ihrer Mutter bei der privaten KVB (Krankenversorgung für Bundesbahnbeamte) mitversichert. Jetzt stellte die Kindergeldstelle fest, halt mal sie bekommt darf überhaupt kein Kindergeld mehr bekommen. Und kurz darauf ruft die KVB am 25.05. an, dass sie nur noch bis 31.05 mitversichert ist. Das Schreiben über die Mitversicherung erhalten wir am 03.06 ...
Ist das jetzt rechtens? Kann die KVB ohne Kündigungsfrist die mitversicherung beenden? Meine Freundin sollte sich übers Wocheende eine neue Krankenversicherung suchen?! Wie soll das gehen? Was wäre wenn Sie sich jetzt das Bein bricht?!
Anscheinend war das keine Kündigung sondern ein Wegfall der gesetzlichen oder satzungsgemäßen Voraussetzungen. Wenn dabei das Kindergeld eine Rolle spielt (müßte sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben) und es jetzt weggefallen ist, wäre die Frage warum. Einkommen nicht angegeben?
Aber genau läßt sich dazu nur etwas sagen, wenn man die Regelungen der jeweiligen Versicherung kennt, und hier spielt vermutlich auch noch Beihilfe eine Rolle.
Ja, so wie es aussieht war es ein wegfall satzungsgemäßen Voraussetzungen. Aber können die auch dann fristlos kündigen bzw den Vertrag beenden? Meine freundin steht jetzt ohne Krankeversicherung da.
Hi
eine PKV mit Familienmitversicherung?? Wäre mir neu!
sei's drum: Es gibt sicherlich einen Vertrag über die Versicherung. Da sollte man mal schauen, wie die Bedingungen für die Mitversicherung lauten.
Ich vermute mal, dass in den Versicherungsbedingungen so was steht wie "Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, sind automatisch mitversichert" oder "die Mitversicherung erlischt mit erlöschen des Anspruchs auf Kindergeld".
Dann handelt es sich nicht um eine Kündigung, sondern um die Mitteilung, dass die Mitversicherung erloschen ist. Da hätte sich der Versicherungsnehmer rechtzeitig um eine neu KV kümmern müssen.
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 1 Wohnort: Celle
Verfasst am: 06.06.05, 21:24 Titel:
Hallo,
da gibt es nur eine Möglichkeit: schnellstens privat krankenversichern. Die meisten Gesellschaften bieten supergünstige Studententarife an. Diese kann Ihre Freundin nutzen, wenn der Schüler- oder Studentenausweis vorgelegt werden kann.
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