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Private Krankenversicherung hat fristlos gekündigt!

 
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schattendieb
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 12:32    Titel: Private Krankenversicherung hat fristlos gekündigt! Antworten mit Zitat

Meine Freundin ist seit Dezember2004 in einem Fernstudium. Sie bekommt auch seit Dezember2004 Kindergeld und ist aufgrund dessen bei Ihrer Mutter bei der privaten KVB (Krankenversorgung für Bundesbahnbeamte) mitversichert. Jetzt stellte die Kindergeldstelle fest, halt mal sie bekommt darf überhaupt kein Kindergeld mehr bekommen. Und kurz darauf ruft die KVB am 25.05. an, dass sie nur noch bis 31.05 mitversichert ist. Das Schreiben über die Mitversicherung erhalten wir am 03.06 Traurig...

Ist das jetzt rechtens? Kann die KVB ohne Kündigungsfrist die mitversicherung beenden? Meine Freundin sollte sich übers Wocheende eine neue Krankenversicherung suchen?! Wie soll das gehen? Was wäre wenn Sie sich jetzt das Bein bricht?!

Über eure Antworte wäre ich sehr dankbar!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht denn genau drin in dem Schreiben der Krankenversicherung?
Wie wurde die Beendigung des Versicherungsvertrages genau begründet?
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schattendieb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Mitteilung über Beendigung der Mitversicherung.


Wörtlich: " Am 31.05.05 endet die Mitversicherung der xxxx geb. am xxxx."

Unterschrieben, das wars.
Keine Begründung. Gar nichts. Nur dieser Satz.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Anscheinend war das keine Kündigung sondern ein Wegfall der gesetzlichen oder satzungsgemäßen Voraussetzungen. Wenn dabei das Kindergeld eine Rolle spielt (müßte sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben) und es jetzt weggefallen ist, wäre die Frage warum. Einkommen nicht angegeben?

Aber genau läßt sich dazu nur etwas sagen, wenn man die Regelungen der jeweiligen Versicherung kennt, und hier spielt vermutlich auch noch Beihilfe eine Rolle.
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schattendieb
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, so wie es aussieht war es ein wegfall satzungsgemäßen Voraussetzungen. Aber können die auch dann fristlos kündigen bzw den Vertrag beenden? Meine freundin steht jetzt ohne Krankeversicherung da.
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schattendieb
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hat keiner eine Idee mehr, was wir da tun können?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
eine PKV mit Familienmitversicherung?? Wäre mir neu!

sei's drum: Es gibt sicherlich einen Vertrag über die Versicherung. Da sollte man mal schauen, wie die Bedingungen für die Mitversicherung lauten.
Ich vermute mal, dass in den Versicherungsbedingungen so was steht wie "Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, sind automatisch mitversichert" oder "die Mitversicherung erlischt mit erlöschen des Anspruchs auf Kindergeld".
Dann handelt es sich nicht um eine Kündigung, sondern um die Mitteilung, dass die Mitversicherung erloschen ist. Da hätte sich der Versicherungsnehmer rechtzeitig um eine neu KV kümmern müssen.

Gruß
HaWeThie
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pkv-profi
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Celle

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da gibt es nur eine Möglichkeit: schnellstens privat krankenversichern. Die meisten Gesellschaften bieten supergünstige Studententarife an. Diese kann Ihre Freundin nutzen, wenn der Schüler- oder Studentenausweis vorgelegt werden kann.

Viele Grüße
pkv-profi
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