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Zur Geburt unserer Tochter vor 18 Jahren eröffnete ihre Patentante für sie ein Sparbuch.Auf dieses Buch zahlte sie monatlich 25,00 Euro ein .Sie sollte das Buch an ihrem 18 Geburtstag erhalten.Zwei Tage vor ihrem 18 Geburtstag teilte sie unserer Tochter mit, das sie das geld selber braucht.Das Sparbuch und der Vertrag, laufen auf den namen unserer Tochter. Sie weigert sich ihr das Sparbuch auszuhändigen. Was können wir tun. :cry:
Ist die Patentante in dem Vertrag als Bevollmächtigte für evt. Abhebungen eingetragen?
Wenn nein kann Sie ohne die Zustimmung Ihrer Tochter kein Geld vom Sparbuch
abheben.
Kennen Sie die Bank?
Wenn dies alles der Fall wäre würde ich Ihrer Tochter raten bei dieser Bank eine
Verlustanzeige über das Saprbuch zu machen. Somit wird das Guthaben entweder
auf ein neus Sparbuch übertragen oder auf das Girokonto Ihr Tochter ausgezahlt.
(Girokonto muss evt. Vorschusszins bezahlt werden)
Allerdings führt eine solche Handlungsweise zu sehr viel unfrieden.
Ich würde es vorher nochmal mit einer gütlichen Einigung versuchen.
MfG
Hallo Manfred.Zu deinen Fragen .Nein sie hat keine Vollmacht,Stadtsparkasse.Wir haben ihr die hälfte angeboten,sie will alles.Bei diesem Betrag will die bank keine Verlustmeldung machen.Die Bank möchte sich daraus halten ,da es sich um eine Familien angelegenheit handelt.Danke trotzdem für den Rat. Mfg boogi
Ohne eure Einwilligung kommt Sie nicht an das Geld heran!
Dannn muss Sie auf euch zukommen und wenn Sie mit eurem Vorschlag zur
gütlichen Einigung nicht einverstanden ist legt die Sache doch einfach auf Eis!
Wenn Sie dringend Geld benötigt wird Sie wohl sehr bald auf euch zu kommen.
Das Verhalten der Bank ist nicht nachvollziehbar, hat eure Patentante evt. bei
dieser Bank Schulden, so das die Bank an einer herausgabe garnicht intressiert ist.
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage verweigert Sie den Geldübertrag?
Was bedeutet: Bei diesem Betrag will die Bank keine Verlustmeldung machen?
Das ist doch unabhängig vom Betrag! Dafür gibt es keine Grundlage!
Aber: Was wollt Ihr melden? Diebstahl? Ist ja offensichtlich unrichtig.
Ihr müsst die Tante auf Herausgabe des Buches verklagen. _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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