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Rückabwicklung einer Forderungsabtretung möglich?

 
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Gloria53
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 18:23    Titel: Rückabwicklung einer Forderungsabtretung möglich? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

angenommen, A hat folgenden Vertrag vor 3 Monaten angenommen und möchte diesen nun rückabwickeln. Welche Argumente könnte A nutzen und wie sind seine Chancen auf Rückabwicklung einzustufen? Liegen möglicherweise Verstöße gegen das Verbraucherschutzgesetz vor oder andere Mängel, die eine Rückabwicklung erlauben würden?

Vielen Dank für jeden Hinweis.

Gloria

(Der beigefügte Text ist frei abrufbar unter http://www.rheinermoden.de/downloads/Oelmuehle/Abtretungsvereinbrg%20Oelmueh.pdf )

Abtretungsvereinbarung nebst Abtretungsanzeige
zwischen der
Rheiner Moden Aktiengesellschaft, Friesenstraße 50, 50670 Köln,
vertreten durch den Vorstand Alfred Schneider
- nachfolgend Rheiner Moden AG genannt -
und
Depotinhaber: .......................................................................................
Straße: .......................................................................................
PLZ, Ort: .......................................................................................
Telefon: .......................................................................................
(bitte sämtliche Depotinhaber aufführen)
- nachfolgend „Verkäufer“ genannt –
Präambel
(1) Die Hauptversammlung der Oelmühle Hamburg AG (im Folgenden auch die „Gesellschaft“)
vom 28.08.1996 hat dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
mit der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, zugestimmt. Aktionäre der
Gesellschaft hatten die Gelegenheit, ihre Aktien seit dem 27.12.1996 der ADM
Beteiligungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von
210,00 DM anzudienen.
(2) Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung wird derzeit durch ein gerichtliches
Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az. 414 O 26/97) überprüft. Sollte im Rahmen
dieses Verfahrens eine höhere Abfindung festgelegt werden, haben alle ehemaligen
Aktionäre, die ihre Aktien der Großaktionärin für 210,00 DM angedient haben, Anspruch auf
eine Nachbesserung. Diese Nachbesserung ergibt sich aus der Differenz zwischen der vom
Gericht festgesetzten Abfindung und der bereits gezahlten Barabfindung zuzüglich möglicher
Zinsansprüche. Der Anspruch auf diese Nachbesserung pro Aktie wird im Folgenden als
„Nachbesserungsrecht“ bezeichnet.
(3) Der Verkäufer hat der Großaktionärin im unter (1) genannten Zeitraum Oelmühle
Hamburg-Aktien (WKN 726 900, die „Aktien“) angedient und hat hierfür eine Barabfindung in
Höhe von 210,00 DM je Aktie erhalten. Dies ist durch Bankabrechnungen dokumentiert.
§ 1
Verkauf
(1) Der Verkäufer verkauft hiermit an die Rheiner Moden AG ..................... (Anzahl)
Nachbesserungsrechte verbunden mit sämtlichen Rechten, die ihm aus den und im
Zusammenhang mit den vorbezeichneten Aktien zustehen, insbesondere auch das Recht auf
etwaige Nachzahlungen im Rahmen des vorbezeichneten Spruchstellenverfahrens. Der
Kaufpreis beträgt 25,00 Euro je Nachbesserungsrecht.
§ 2
Abtretung
(1) Der Verkäufer tritt diese Rechte hiermit an die diese Abtretung annehmende Rheiner Moden
AG unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung ab. Die Rheiner
Moden AG kann die vollständige Kaufpreiszahlung Dritten gegenüber durch einen
entsprechenden eigenen Kontoauszug nachweisen.
(2) Die Rheiner Moden AG ist damit Empfangsberechtigte für sämtliche zukünftigen Leistungen
auf die Aktien, insbesondere für mögliche im Rahmen des Spruchstellenverfahrens erfolgende
Nachzahlungen auf die angedienten Aktien.
§ 3
Abwicklung
(1) Die Rheiner Moden AG hat den Kaufpreis auf folgendes Konto zu leisten:
( a ) Kontoinhaber: ..........................................................................
( b ) Kontonummer: ..........................................................................
( c ) Bankleitzahl: ..........................................................................
( d ) Bank: ..........................................................................
(2) Der Kaufpreis ist fällig binnen 14 Tagen nach vollständigem Zugang der folgenden
Dokumente:
( a ) Diese Abtretungsvereinbarung (dieses Dokument) in zweifacher Ausfertigung im
Original unterschrieben, entweder mit notariell beglaubigten Unterschriften oder mit
Kopie beider Seiten des Personalausweises. Sofern mehrere Personen Inhaber des
Depots sind, sind die Unterschriften sämtlicher Depotinhaber erforderlich.
( b ) Original der Bankabrechnung über die Andienung der Oelmühle Hamburg-Aktien an
die Großaktionärin.
( c ) Für den Fall, dass der Verkäufer eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft
oder Kaufmann ist: aktueller Handelsregisterauszug.
§ 4
Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet und sichert zu, dass die Rechte, die Gegenstand dieser
Abtretungsvereinbarung sind, bisher nicht anderweitig abgetreten wurden noch zukünftig anderweitig
abgetreten werden, dass diese Rechte nicht verpfändet oder sonst mit Rechten Dritter belastet sind
und dass er über diese frei verfügen kann.
§ 5
Rücktrittsrecht
Die Rheiner Moden AG hat das Recht, von dieser Abtretungsvereinbarung zurückzutreten, sofern ihr
die in § 3 Abs. 2 genannten Unterlagen nicht bis zum 30.06.2005 vollständig und in der vereinbarten
Form (Original) zugegangen sein sollten.
§ 6
Abtretungsanzeige
(1) Der Verkäufer und die Rheiner Moden AG zeigen hiermit der Depotbank, der Oelmühle
Hamburg AG sowie der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH die Abtretung der Rechte,
insbesondere der Nachbesserungsansprüche an, und bitten um Bestätigung der Abtretung
gegenüber der Rheiner Moden AG.
(2) Der Verkäufer weist seine Depotbank und die ADM Beteiligungsgesellschaft mbH hiermit
unwiderruflich an, sämtliche Zahlungen auf die Aktien, insbesondere Nachzahlungen im
Rahmen des vorbezeichneten Spruchstellenverfahrens, direkt auf das Konto der Rheiner
Moden AG Nummer 48 64 29 53 bei der Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98)) zu
leisten.
§ 7
Schlussbestimmungen
(1) Jede Partei trägt die ihr durch den Abschluss dieser Vereinbarung entstehenden Kosten und
Steuern selbst.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie von beiden
Parteien in Textform erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformvereinbarung.
(3) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist,
soweit eine derartige Regelung zulässig ist, Köln.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam
sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieser
Vereinbarung im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien,
an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit
rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der in dieser Vereinbarung zum Ausdruck gekommenen Interessen der
Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit diese Vereinbarung eine von den
Parteien nicht vorhergesehene Lücke enthält.
Ort und Datum
Ort/ Datum........................................................ Ort/ Datum........................................................
........................................................................... ..........................................................................
Unterschrift Verkäufer Alfred Schneider
(sämtliche Depotinhaber
oder Vertretungsberechtigte) Vorstand der Rheiner Moden AG
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