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Verfasst am: 06.06.05, 09:47 Titel: Gesetzliche Krankenversicherung bei ALG
Hallo !
Mein Sohn absolviert z.Z. eine Ausbildung, wird jedoch nicht übernommen, so dass er vorauussichtlich ab September arbeitslos wird.
Wie lange wäre er dann noch gesetzlich krankenversichert ? So lange er ALG I erhält oder auch bei einer evt. ALG II -Phase (was hoffentlich nie eintritt ).
Oder besteht die Möglichkeit, dass er u.U. wieder in die Familen-KV zurück kann bzw. muß ?
MfG
Solange Ihr Sohn ALG I bekommt, ist er versicherungspflichtig und von seinem Arbeitslosengeld werden, ähnlich wie beim Bruttoarbeitsentgelt, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Ihr Sohn bleibt somit während des Arbeitslosengeld I bezugs wie bisher Mitglied seiner Krankenkasse.
Wenn ALG II bezogen wird, geprüft, ob Ihr Sohn einen Anspruch auf Familienversicherung in der GKV hat. Wenn dies so ist (er is noch unter 23 Jahre) sollten Sie ihn über sich familienversichern lassen. Wenn jedoch kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, wird er über den ALG II - Bezug in der GKV versichert. Beim ALG II Bezug ist eine Familienversicherung vorrangig.
Ihr Sohn kann solange bei Ihnen in die Familienversicherung, solange er das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sollte Ihr Sohn im Anschluss noch studieren, kann er bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei Ihnen in die Familienversicherung. Zeiten eines evtl. geleisteten Wehr- oder Zivildienstes, die das Studium verzögert haben, können dann noch berücksichtigt werden.
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