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Begriffe im Veranstalterkatalog

 
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uzsrb3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 02:09    Titel: Begriffe im Veranstalterkatalog Antworten mit Zitat

Hallo,

die meisten Veranstalter sind häufig nicht der Leistungsträger vor Ort, d.h. bei einem Hotelangebot wird zwar das Hotel im Namen des Veranstalters im Katalog dargestellt, aber die Leistung erbringt der Hotelbetreiber. Meine Frage: Muss man im Veranstalterkatalog klar und deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen fremden Leistungsträger handelt (z.B. "Unser Partnerhotel" anstelle "Unser Hotel) oder kann man durchgehend so schreiben als ob das Hotel im Besitz des Reiseveranstalters ist ohne dabei natürlich dies explizit zu schreiben?

Viele Grüsse,

Philip
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist unerheblich, ob der Reiseveranstalter das Hotel selbst besitzt oder es im Besitz anderer steht. Ein Reiseveranstalter haftet für alle seine so genannten Erfüllungsgehilfen: Hotels, Transportunternehmen, Reiseleiter (bei Transfers!) u.ä.

Er muss also nicht "Partner-Hotel" oder ähnliches schreiben.

Wichtig ist nur bei Ausflügen, ob der Veranstalter deutlich schreibt: ich bin der Veranstalter des Ausfluges oder ob dort steht: Achtung, es handelt sich um eine Fremdleistung, mit der ich nichts zu tun habe.

Gruß
Peter
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