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Hallo,
ich habe jetzt meine Nebenkostenabrechnung für 2004 bekommen. In der Wohnung habe ich vom 1.1. bis 31.8. gewohnt. Und ich habe jetzt eine Nachzahlung von 214 Euro, die Heizkosten sind sehr hoch. Jetzt meine Frage. Die Hausverwaltung hat für die Heizkosten für das ganze Haus einfach einen Durchschnitt errechnet und dann auf die 8 Monate verrechnet. Die Heizperiode geht aber doch nur bis zum 15. Mai. und während der zweiten Heizperiode habe ich nicht mehr in dem Haus gewohnt. Müsste man jetzt nicht nur diesen Teil errechnen und daraus meinen Teil herausrechnen (30%)? Die Heizkosten, die ich selber verbraucht habe, damit ist alles rechtens, aber bei den allgemeinen Heizkosten bin ich mir jetzt nicht so sicher. Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mieträume mit Erfassungssysteme auszustatten. Er kann sich nicht darauf berufen die Verpflichtung verstoße gegen das Grundgesetz. BVerfG WM 86, 267 ; LG Düsseldorf WM 86, 266
Diese Verpflichtung zur Nachrüstung bei Räume, die nach dem 1. Juli 1981 bzw. in Ostdeutschland nach dem 1. Januar 1991 bezugsfertig geworden sind.
(Ausgenommen der Verpflichtung bei 2 Fam.-Häuser ,wenn der VM eine Wohnung selbst bewohnt.)
(Die Kosten könnten nach der Gradzahlentabelle zweitnah ermittelt werden.)
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