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Verfasst am: 06.06.05, 07:33 Titel: Gerichtsstand wegen Schadenersatzforderung aus Mietende
Vermieter A hat die Schönheitsreparaturen bei Auszug nicht akzeptiert,
so sind die Holztüren vor dem Streichen nicht abgeschliffen worden, normale Tapete fleckig übergestrichen worden, Wasserhahn der Badewanne kaputt, Abfluß verstopft, etc. Wurde alles vom Vermieter beseitigt und Rechnungen vorgelegt. Kaution wurde einbehalten, Restforderung soll jetzt gerichtlich eingetrieben werden.
Frage: Wo ist der Gerichtsstand, mittlerweile sind wir ca. 500km entfernt hingezogen.
Am Vermieterwohnort oder am Wohnort des Mieters?
Verfasst am: 06.06.05, 07:40 Titel: Re: Gerichtsstand wegen Schadenersatzforderung aus Mietende
Peter13 hat folgendes geschrieben::
Wo ist der Gerichtsstand...
Am Vermieterwohnort oder am Wohnort des Mieters?
Der Wohnort des Mieters wird für Forderungen aus einem Mietverhältnis als Gerichtsstand ausscheiden.
Im Mahnverfahren ist das Gericht am Wohnort des Antragstellers, hier also des Vermieters zuständig. Kommt es nach einem Widerspruch zur Verhandlung, wird die Sache an das Amtsgericht am Ort der Mietsache abgegeben.
Soll direkt geklagt werden, ist ebenfalls das Gericht am Ort der Mietsache zuständig.
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