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derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 10:06    Titel: Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo !
Mein 23-jährigerSohn wird nach Abschluss seiner Ausbildung nicht übernommen und hat sich daher um einen Studienplatz beworben. Vorsorglich hat er sich arbeitslos bzw. arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.
Momentan ist er gesetzlich krankenversichert. Falls er das Studium antreten sollte hätte er ja keinen ALG-Anspruch, oder ?
Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung ? Über ALG, Familienversicherung oder Studentenversicherung ?
MfG
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Herbert22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Solange er noch keine 25 ist kann er sich familienfersichern (natürlich vorausgesetzt, dass die Eltern gesetzlich versichert sind und er kein eigenes, hohes, Einkommen besitzt). Ab 25 muss er sich selbst pflichtversichern - der momentane Beitrag für Studenten liegt bei etwa 55 EUR/Monat. In der Regel ist es nicht möglich als Student ALG zu bekommen, weil man entweder Bafög bekommt bzw. einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern hat - jedoch habe ich schon von (wenigen)Ausnahmen gehört, die dennoch irgendwie ALG bekommen.
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