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Wasserschaden aufgrund undichtem Dach (welche Versicherung)

 
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lafos171
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 10:22    Titel: Wasserschaden aufgrund undichtem Dach (welche Versicherung) Antworten mit Zitat

Wohne in einem Mietshaus und infolge des undichten Daches sind mir Schäden an meinem Teppich entstanden.

Der Vermieter verweist mich auf meine Hausratversicherung.

Muß dies nicht die Gebäudehaftpflicht des Vermieters übernehmen ?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe davon aus, dass die Hausrat zahlen muß

Ausnahme: der VM hat den Wasserschaden fahrlässig herbeigeführt. Dann ist er in der Haftung.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Ich gehe davon aus, dass die Hausrat zahlen muß



Kann so sein, muss aber nicht. Siehe weiter unten beim Thema "Versicherungsrecht": Nur wenn ein Sturmschaden vorliegt, ist hier die Hausratversicherung zust#ndig.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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