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Zinsberechnung?

 
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jmayer
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Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 10:33    Titel: Zinsberechnung? Antworten mit Zitat

hallo,

Wenn man einen vollstreckbaren Titel hat und nun den Gerichtsvollzieher beauftragt den Betrag einzutreiben entstehen ja in der Regel Verzugszinsen.

Beispiel:

Ich hab einen vollstreckbaren Titel über 100 Euro - datiert auf den 01.05.2005

Der beauftragte Gerichtsvollzieher kann den Schuldner erst am 02.06.2005 antreffen.

- wer berechnet die Verzugszinsen für den Zeitraum vom 01.05. bis 02.06.05?

- wie wird die Höhe der Verzugszinsen berechnet?

- muss ich als Gläubiger irgendetwas aktiv unternehmen um auch die Verzugszinsen zu erhalten?

Jürgen
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise sind ja auch die Zinsen tituliert. Die berechnet der Gerichtsvollzieher dann selbst und vollstreckt sie gleich mit.
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jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 10:49    Titel: Zinsen Antworten mit Zitat

hallo,

danke für die Antwort. Auf dem Titel der mir hier vorliegt steht:

"... nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinsatz seit xx.xx.xxxx ..."

Wer legt den Baisiszinsatz fest.

Kann man den irgendwo im Netz einsehen?

Jürgen
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 21:16    Titel: Re: Zinsen Antworten mit Zitat

jmayer hat folgendes geschrieben::
danke für die Antwort. Auf dem Titel der mir hier vorliegt steht:

"... nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinsatz seit xx.xx.xxxx ..."

Wer legt den Baisiszinsatz fest.


Die Europäische Zentralbank.

jmayer hat folgendes geschrieben::
Kann man den irgendwo im Netz einsehen?


Natürlich: www.basiszinssatz.de
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