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Was wenn der Volljährige Sohn gepfändet wird ?

 
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bmwdriver
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 13:36    Titel: Was wenn der Volljährige Sohn gepfändet wird ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kurze Vorgeschichte:
Mein Junior ist zwar volljährig, wohnt aber noch bei mir.

Er betreibt eine ICH AG die solala läuft.
Was er nicht wusste (ich auch nicht), trotz das er gewerbetreibend ist, also ein Gewerbe anmelden musste für die ICH AG, muss er Beiträge zur LVA (gesetzl. Rentenversicherung) zahlen.
Schön und gut, mag ja sein. Mangels Wissen, hat er diese aber nun 1 Jahr nicht bezahlt.

Da bedingt durch die schlechte Auftragslage nicht genug Geld reinkommt, kann er die nun ausstehenden ca. 2500.- Euro nicht sofort zahlen und Ich kann ihm im Moment auch nicht Finanziell aushelfen.

Was nun wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht ?, der Junge ist volljährig und hat in meinem Haushalt ein eigenes Zimmer.

Wird oder kann auch bei mir gepfändet werden da ja eigentlich der Haushalt mir gehört ?

Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt bei allen.
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die LVA schickt mit Sicherheit wg der Angelegenheit keine Gerichtsvollzieher .
Das wäre ein Hammer.

Ein Bekannter von mir hatte eine ähnliche Situation . Ich AG , zuwenig umsatz
er musste einen einzigen Beitrag zahlen (15 €)

Brief an die LVA reicht !!! Oder in das LVA Infobüro in Deiner Stadt gehen..oder einfach anrufen#

gruß
dani
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Die LVA schickt mit Sicherheit wg der Angelegenheit keine Gerichtsvollzieher .
Das wäre ein Hammer.


Wieso ist es "der Hammer" wenn Gläubiger ihre Forderungen eintreiben?
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