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Verfasst am: 06.06.05, 15:18 Titel: außergerichtliche Gebühren in Klage vergessen
Folgender Fall: Der RA versucht außergerichtlich eine Forderung einzutreiben, ohne Erfolg, also Klage. In dieser macht er die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit nicht geltend. Die Klage geht durch.
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist ihm die Geltendmachugn nach herrschender Rechtsprechung nicht gestattet.
Kann er mit einer neuen Klage (bzw. Mahnverfahren) seine außergerichtlichen Gebühren einfordern?
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