Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Marcus Schipper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 22:38    Titel: Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Antworten mit Zitat

Haalo Gemeinde,

Laut Widerrufsrecht hat ein Kunde das Recht je nach Zeitpunkt der Bekanntmachung des REchtes entweder 2 Wochen oder einen Monat lang, die Ware ohne jegliche Angabe von Gründen zurück zu schicken.

Bislang war es so geregelt, dass der Verbraucher, sprich Kunde, die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Warenwert 40€ nicht übersteigt.

Vor einiger Zeit allerdings, habe ich gehört, dass sich in diesem Gesetzt etwas getan hat, was die Verkäufer schützen soll
(Beispiel: Kunde kauft bei quelle Online einen Anzug. Nach der Hochzeit schickt er ihn aufgrund Widerrufsrecht zurück)

Es hiess, dass der Kunde die Kosten des Widerrufs in jedem Falle zu tragen hat, auch wenn der Warenwert 40€ übersteigt. Dies wurde, laut meinen Informationen, so geändert, um Online Warenhäuser gegen solche Nepper, wie im obigen Beispiel beschrieben, zu schützen.

Meine Frage lautet nun, in welchen $$ dies genau erläutert wird ?

Marcus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 07:13    Titel: Re: Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Antworten mit Zitat

Marcus Schipper hat folgendes geschrieben::
Haalo Gemeinde,

Laut Widerrufsrecht hat ein Kunde das Recht je nach Zeitpunkt der Bekanntmachung des REchtes entweder 2 Wochen oder einen Monat lang, die Ware ohne jegliche Angabe von Gründen zurück zu schicken.

Bislang war es so geregelt, dass der Verbraucher, sprich Kunde, die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Warenwert 40€ nicht übersteigt.


Nein, das war gesetzlich noch nie so geregelt. Der Unternehmer hatte bis 40 € nur die Möglichkeit dem Verbraucher die Kosten vertraglich aufzuerlegen.

Marcus Schipper hat folgendes geschrieben::
Vor einiger Zeit allerdings, habe ich gehört, dass sich in diesem Gesetzt etwas getan hat, was die Verkäufer schützen soll
(Beispiel: Kunde kauft bei quelle Online einen Anzug. Nach der Hochzeit schickt er ihn aufgrund Widerrufsrecht zurück)

Es hiess, dass der Kunde die Kosten des Widerrufs in jedem Falle zu tragen hat, auch wenn der Warenwert 40€ übersteigt. Dies wurde, laut meinen Informationen, so geändert, um Online Warenhäuser gegen solche Nepper, wie im obigen Beispiel beschrieben, zu schützen.

Meine Frage lautet nun, in welchen $$ dies genau erläutert wird ?


Zwar wurde die Regelung erweitert, aber nicht um den von dir beschriebenen Inhalt. Geregelt ist das alles in § 357 II 3 BGB.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.