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recht.de :: Thema anzeigen - außergerichtliche Gebühren in Klage vergessen
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außergerichtliche Gebühren in Klage vergessen

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:18    Titel: außergerichtliche Gebühren in Klage vergessen Antworten mit Zitat

Folgender Fall: Der RA versucht außergerichtlich eine Forderung einzutreiben, ohne Erfolg, also Klage. In dieser macht er die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit nicht geltend. Die Klage geht durch.
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist ihm die Geltendmachugn nach herrschender Rechtsprechung nicht gestattet.

Kann er mit einer neuen Klage (bzw. Mahnverfahren) seine außergerichtlichen Gebühren einfordern?
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