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Anzeige oder Selbstanzeige?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.06.05, 00:56    Titel: Anzeige oder Selbstanzeige? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt: Vor einem Dreivierteljahr habe ich zusammen
mit einem Bekannten als GbR einen gastronomischen Betrieb übernommen
für den ich das Konzept erstellt habe, während mein Partner das Kapital
eingebracht hat - sowie leider seine Lebensgefährtin, die für die Buch-
haltung zuständig sein sollte. Inzwischen ist es wegen des sowohl für
Personal als auch Gäste unzumutbaren Verhaltens dieser Person zu
internen Streitigkeiten gekommen und mein Partner hat dies zum An-
lass genommen, mir von heute auf morgen den Gesellschaftervertrag
zu kündigen, so dass ich plötzlich vor dem Nichts stehe, während die
beiden nun versuchen, den Laden allein weiterzuführen. Die Lebens-
gefährtin meines Ex-Partners ist keine Gesellschafterin, sondern auf
Aushilfsbasis angestellt, nebenher aber noch arbeitslos gemeldet. Ob
sie evtl. schwarz bezahlt wird, kann ich nicht sagen.

In die Buchhaltung hatte ich nie Einblick und hatte auch weder das
Intresse, noch die Zeit, mich auch nur ansatzweise in die Materie
einzuarbeiten. Was ich allerdings weiß - die Umsätze sind deutlich
höher, als das, was dem Finanzamt angegeben wird. Konkrete
Zahlen habe ich allerdings nur auf einem Ausdruck für die ersten
fünf Monate. Ich weiß auch ungefähr, wie die Lebensgefährtin
meines Ex-Partners agiert, um beim Finanzamt glaubwürdig zu
bleiben.

Ich würde nun gerne das Finanzamt und ggf. die Staatanwaltschaft
einschalten. Wie sollte ich vorgehen, ist hier eine Selbstanzeige nötig
oder reicht ein anonymer Tip und anschließendes Dummstellen? Wer
hat - abgesehen von der Steuernachzahlung - in erster Linie eine
Verurteilung nach dem Steuerstrafrecht zu befürchten - nur die
Gesellschafter oder auch die Angestellte - schließlich führt sie die
"doppelte Buchhaltung" weitgehend in Eigenregie.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Anwalt ist das ein Glücksspiel. Er kann die Situaiton prüfen und Optionen zum weiteren Vorgehen vorschlagen.

Es klingt danach, dass durchaus Steuerstaftaten vorliegen. Und "ich habe mich nicht dafür interessiert" ist nur sehr selten ein schlagendes Argument in Steuersachen.

Schmerzhaft bei einschalten der Behörden dürft wie üblich vor allem auch die rein finanzielle Last der Nachzahlungen werden.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Thodt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dummstellen ist in meinen Augen der falsche Weg gegenüber einer Selbstanzeige, weil

1.) steuerlich wirst du vom Finanzamt in beiden Fällen mit herangezogen

2.) strafrechtlich KANN es beim Dummstellen sein, dass das Finanzamt dir den subjektiven Tatbestand nicht nachweisen kann, es kann aber auch das Gegenteil herauskommen. Bei einer (vollständigen) Selbstanzeige ist eine strafrechtliche Verfolgung per Gesetz ausgeschlossen.

Wo genau liegt also dein Problem ??
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