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Verfasst am: 07.06.05, 04:49 Titel: Prüfung eines Vertrages
Der Rechtsanwalt hat die Überprüfung des Vertrages über den Kauf einer Wohnung vorgenommen und mit dem Verkäufer verhandelt. Der Verkäufer hat - ohne Ankündigung - trotz bestehender Verhandlungen die Wohnung einfach anderweitig verkauft. Die Folge davon ist, daß der Mieter zwar ein Vorkaufsrecht hat, aber die bestehenden Fragen nicht geklärt wurden und der Preis um 4.000 € höher ist. Ist das alles so in Ordnung?
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