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Flugverspätung von über 24 Stunden

 
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LondonGirl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 10:04    Titel: Flugverspätung von über 24 Stunden Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe das mir jemand ein paar Tips geben kann ob wir überhaupt Ansprüche auf Entschädigung haben und wenn ja welche.

Wir sollten am 26.05. um 23 Uhr Ortszeit mit einer europäischen Airline von Singapore über Amsterdam nach Berlin fliegen. Am Flughafen angekommen wurden wir informiert, dass der Flug auf Grund technischer Defekte gar nicht erst von Amsterdam nach Singapore gekommen ist und unser Flug somit gestrichen wurde und wir erst am nächsten Tag zurückfliegen können.

Die Airline hat uns in einem vernünftigen Hotel (wenn auch nicht sonderlich zentral) untergebracht und auch die Mahlzeiten (Abendessen am 26.05. und Frühstück, Mittag und Abendessen am 27.05.) waren o.k. Zusätzlich haben wir jeder einen Gutschein für 10 Euro (Getränke/Essen - einzulösen an einem Flughafen wo die Airline abfliegt) und 50 Euro Rabatt (wenn wir bis 2007 einen neuen Flug über die Airline buchen der mindestens 150 Euro pro Person kostet) bekommen.

Der Gutschein nutzt uns nicht wirklich etwas da die Airline von Berlin aus nur einen Innereuropäischen Flug anbietet (in eine Stadt die uns nicht wirklich interessiert) und die Chance auf eine Fernreise in den nächsten 2 Jahren mit dieser Airline relativ gering sind.

Angekommen in Berlin sind wir am 28.05. gegen 11 Uhr statt wie ursprünglich geplannt am 27.05. gegen 8.30 Uhr.

Wir würden zumindestens den Gutschein in Geld ausgezahlt bekommen. Haben wir da Chancen bzw. haben wir evtl. noch weitere Ansprüche.

Würde mich über Tips freuen.

Vielen Dank im voraus.
LondonGirl
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

einer der noch nicht ausjudizierten Punkte der neuen Entschädigungsverordnung ist, ob sie auch dann anzuwenden ist, wenn es sich um einen Flug vom Ausland in die EU zurück handelt.

Meiner Auffassung nicht.

Das bedeutet, dass die Fluglinie für Verpflegung und Unterkunft zu sorgen hat und man keine weiteren Ansprüche hat (lassen wir einmal Schadenersatzansprüche weg, die wahrscheinlich nur auf dem Gerichtswege erstreitbar wären).

Wenn also die Fluglinie darüber hinaus auch noch einen 50% Rabatt bei einer Neubuchung angeboten hat, so ist dies mehr, als sie im Moment tun müsste. Auf eine Einlösung in Bargeld kann man nicht bestehen.

Gruß
Peter
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LondonGirl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Info. Ich werde wohl trotzdem mal versuchen die Gutscheine über je 50 Euro (sogar 60 wenn man den fürs Essen mitzählt) ausgezahl zu bekommen.

LondonGirl
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