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Selbstauskunft = Freifahrtsschein ?

 
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paulna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 14:13    Titel: Selbstauskunft = Freifahrtsschein ? Antworten mit Zitat

Hallo !

"Meine" Bank will, weil ich eine Baufinanzierung seit 2003 bei denen laufen habe, nun eine Selbstauskunft von mir.
DIE WOLLEN ALLES WISSEN !!!
Nicht nur alle Vermögensverhältnisse, nein, auch alle Versicherungen etc..
Zudem soll ich unterschreiben, daß die Bank eine Auskunftsanfrage machen darf beim Grundbuchamt, Handelsregister, Einwohnermeldeamt usw. .
IST DAS ERLAUBT ?

Sie haben mich auch aufgefordert, meine Steuererklärung einzusenden ?
Steuerbescheid sowieso.

MUß ICH DAS ???

Beim Antrag auf Finanzierung habe ich auch schon einen Wust an Informationen abgeben müssen. Die Bank spricht vom Kreditgesetz und daß sie verpflichtet seien, diese Infos einzuholen.

BITTE DRINGEND UM RAT, OB ICH ALL DAS PREISGEBEN SOLL UND MUß ODER OB ICH ALLES ODER TEILE VERWEIGERN KANN.

DANKE !

Gruß,
Paul
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Bank will lediglich Ihre KReditwürdigkeit ermitteln. Hierzu braucht sie...Überraschung... alle Daten, die Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse betreffen. Ob sie diese Daten preisgeben, ist allein Ihre Sache. Ob bei Weigerung die Bank ein Darlehen vergibt, ist ganz allein deren Sache. Alles freiwillig.

Ein "Recht auf Lüge" ist in diesem Bereich für Datenabfragen die vom berechtigten Interesse die Kreditwürdigkeit bewerten zu können gedeckt sind, grds. nicht anerkannt.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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paulna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Danke für die schnelle Antwort:
Ich habe bei der Bank längst ein Baudarlehen, hab auch nicht vor, einen Kredit etc. zu beantragen. Die Bank behauptet, sie wären VERPFLICHTET, jährlich alle Daten zu erheben (von wegen Kreditgesetz).

Nun sehe ich nicht ein, der Bank alle Daten immer wieder und wieder auf Neue offenzulegen (habe dies natürlich vor Darlehensvergabe gemacht).
Insbesondere den Freifahrtschein für die Einholung von Auskünftes halte ich für abenteuerlich.
Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber trotzdem und dennoch hat die Bank nicht das Recht, alles von mir auszuschnüffeln. Vor allen Dingen weiß ich nicht, was mit meinen Daten dann so allews passiert.

KANN ICH WIRKLICH WIDERSPRECHEN UND BRAUCHE KEINE ANGABEN MACHEN ?

Die Bank drängelt nämlich ungemein.

Gibts für meine "Verweigerung" irgendeine rechtliche Handhabe ?

Nochmals DANKE !

Gruß,
Paul
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal in Ihrem Kreditvertrag nach, ob derartige regelmässige Offenbarungspflichten des Kreditnehmers evtl. vertraglich vereinbart worden sind.
Bei Kreditnehmern ohne regelmässige Gehaltsbezüge (z. B. Selbstständige) gibt es auch Klauseln, nach denen ein Kredit jedes Jahr überprüft und verlängert wird.
Ist beides nicht der Fall, brauchen Sie nach erfolgtem Vertragsabschluss der Bank keine weiteren Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit hat die Bank ja schliesslich vor Vergabe des Kredites in 2003 vorgenommen.
Und eine ausreichende Besicherung (Grundschuld) wird sie wohl ebenfalls vorgenommen haben.
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Newbie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Schauen Sie mal in Ihrem Kreditvertrag nach, ob derartige regelmässige Offenbarungspflichten des Kreditnehmers evtl. vertraglich vereinbart worden sind.
Bei Kreditnehmern ohne regelmässige Gehaltsbezüge (z. B. Selbstständige) gibt es auch Klauseln, nach denen ein Kredit jedes Jahr überprüft und verlängert wird.
Ist beides nicht der Fall, brauchen Sie nach erfolgtem Vertragsabschluss der Bank keine weiteren Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit hat die Bank ja schliesslich vor Vergabe des Kredites in 2003 vorgenommen.
Und eine ausreichende Besicherung (Grundschuld) wird sie wohl ebenfalls vorgenommen haben.


Das würde ich so pauschal nicht sagen. Ohne die weiteren Verhältnisse der Ursprungsposterin zu kennen (Kredithöhe, Objekt, Beleihungswerte etc.), kann es durchaus sein, dass die Bank gemäß § 18 KWG verpflichtet ist, sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kreditnehmerin offenlegen zu lassen. Die Ursprungsposterin hat ja schon den Hinweis mit dem Kreditwesengesetz gegeben.

Der Bank machts mit Sicherheit auch keinen Spaß den Kunden permanent nach den Unterlagen anzubetteln und das ganze zu überwachen, aberdie Bank ist nunmal gesetzlich an das KWG gebunden, ob sie will oder nicht.

Gruss

Newbie
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Newbie hat folgendes geschrieben::
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Ohne die weiteren Verhältnisse der Ursprungsposterin zu kennen (Kredithöhe, Objekt, Beleihungswerte etc.), kann es durchaus sein, dass die Bank gemäß § 18 KWG verpflichtet ist, sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kreditnehmerin offenlegen zu lassen.



Ich vermute mal, dass der Fragesteller die für die Anwendbarkeit von § 18 KWG notwendige Kreditsumme (€ 750.000) nicht erreicht....
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paulna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Danke für Eure Meinungen.

Im Vertrag hat sich die Bank das Recht zur Selbstauskunft zwar eingeräumt, aber Papier ist ja geduldig.

Ich habe jetzt auch mal nach dem genauen Text des §18 gesucht und bin überrascht:

Mein Kredit liegt zwar deutlich über 250000 ist aber durch Sicherheiten abgedeckt und zudem wurden bislang alle Raten pünktlich gezahlt, so daß die Bank von einer solchen Sebstauskunft eigentlich absehen sollte. Zudem bin ich nicht selbständig und somit nicht bilanzierungspflichtig.

Erstaunlicherweise habe ich bei einer anderen Bank einen weiteren Teil der Baufinanzierung laufen, auch über 250000 Euro und die wollen nichts sehen.

Ich werde der fordernden Bank meine Einwände schildern.
Wie ich die Bank kennengelernt habe, werden die dann einen Aufstand machen.

Gruß und Danke,

Paul
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie schonmal was von Basel II gehört? Jetzt werden die Darlehensnehmer geratet, so wie Aktien, Anleihen und Schuldverschreibungen. Der TOP-Verdiener mit großem Depot und ohne Konsumschulden bekommt dann die Bestnote Aaa und somit die günstigsten Zinsen, und der verschuldete Handwerker, der seine hohen Außenstände nicht eintreiben kann, bekommt schlechte Noten und muß hohe Zinsen zahlen.Er kann ja nicht, so wie es der TOP-Verdiener könnte, beleidigt die Bank wechseln. Wenn man an den Fäden zappelt, dann muß man dem Puppenspieler Folge leisten. Sagt der Bänker "Spring" dann fragt man nicht warum, sondern "wie weit und wie hoch"? Wenn man stark genug ist, dann kann man die Fäden auch durchschneiden - aber eben erst dann.
MfG
Lucky
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