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Wer ist bei tel. Bestellung in der Beweispflicht?

 
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SFMD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 14:55    Titel: Wer ist bei tel. Bestellung in der Beweispflicht? Antworten mit Zitat

Hallo Miteinander!

Ich weiss nicht ob es hier im richtigen Forum steht aber da es was mit Mahnungen zu tun hat...
Folgendes:

Ich hatte bis Februar diesen Jahres ein Abonnement eines Wirtschaftsverlages. Dieses ist wie gesagt seit 02/05 gekündigt. Für mich war die Sache damit erledigt.
zwischenzeitlich bin ich umgezogen.
Jetzt erhalte ich plötzlich (durch ehem. Nachbarn) eine Mahnung für ein ganz anderes Produkt (also nicht das ehem. Abonement einfach weiter geliefert sondern etwas ganz anderes).

Grade habe ich bei diesem Verlag angerufen und um klärung gebeten. Ich habe gesagt dass ich niemals etwas derartiges bestellt hätte und nachdem die Dame am Telefon dennoch darauf bestand dass ich dieses Abo angefordert hätte bat ich um Zusendung des Bestellformulares/-Vertrages etc.
Sie belehrte mich dass es soetwas nicht gäbe und ich dieses Abo ja auch telefonisch bestellt haben könnte und es dann ja sowieso nichts schriftliches dazu gäbe.

Ich weiss aus Erfahrung das dieser Verlag unaufgefordert Produkte zusendet und dazu schreibt "Wenn sie es nicht möchten senden sie es zurück ansonsten betrachten wir diese Sendung als gekauft und bitten um Überweisung von..."
Da ich an dieser Adresse nicht mehr Wohne und der Briefträger so er etwas nicht zuordnen kann (Wohnblock mit knapp 150 Briefkästen) Post auf den Briefkasten legt ist es durchaus möglich das dieses Abo auch auf den Briefkästen lag und entweder irgendwann vom Hausmeister entsorgt wurde oder von jemand anderen "adoptiert" wurde. Ich habe aber NICHTS erhalten.

Jetzt frage ich mich ob eine solche Praxis (zusenden und bei nicht-zurück-erhalten als gekauft betrachten) überhaupt zulässig ist. Desweiteren würde mich interessieren wer bei einer telefonischen Bestellung (gab es zwar nie aber wenn sies behauptet...) in der Beweispflicht steht. Kommt ohne meine Unterschrift unter einem Vertrag bei einem Abo (regelmäßiger Bezug) überhaupt ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande? Was würden Sie mir raten? EinAnwalt lohnt sich aufgrund der eher geringen Summe von knapp €60,00 nicht aber verschenken kann/will ichs dennoch nicht.

Ich wäre um Antwort dankbar (möglichst bitte auch mit Referenzen - Paragraphen, frühere Urteile usw.).

Danke schön im Vorraus,


Stefan
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gnubbel76
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 17:20    Titel: Re: Wer ist bei tel. Bestellung in der Beweispflicht? Antworten mit Zitat

Kommt ohne meine Unterschrift unter einem Vertrag bei einem Abo (regelmäßiger Bezug) überhaupt ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande?


Natürlich - ansonsten müßten Sie ja auch beispielsweise beim Bäcker für jedes Brötchen eine Unterschrift abgeben...... dort schließen Sie ja auch ein Kaufvertrag über ein Brötchen.
Im deutschen Recht gibt es die Formfreiheit, d.h. ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform, sondern kann auch mündlich etc. abgeschlossen werden.

Damit allerdings ein Vertrag zustande kommt, bedarf es 2 übereinstimmender Willenserklärungen. "Wille" ( Sie wollen es wirklich ) und "Erklärung" Sie müssen es also auch nach außen erklären. Und beide Willenserklärungen müssen den Vetragspartnern zugegangen sein - die Willenserklärung des anderen ist Ihnen aber garnicht zugegangen, da sie dort garnicht mehr wohnten, sie konnten also auch garkeine abgeben - also, Vertrag nicht zustandegekommen.

Würde ich als Laie so sagen.....
- ohne Gewähr -

Gruß,
Gnubbel
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SFMD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!

Zitat:
Natürlich - ansonsten müßten Sie ja auch beispielsweise beim Bäcker für jedes Brötchen eine Unterschrift abgeben...... dort schließen Sie ja auch ein Kaufvertrag über ein Brötchen.
Im deutschen Recht gibt es die Formfreiheit, d.h. ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform, sondern kann auch mündlich etc. abgeschlossen werden.


Geschockt Frage

Das hieße wenn ich kriminelle Energien hätte versende ich einfach letzte Mahnungen an jeden x-beliebigen und behaupte das imaginäre Produkt sei telefonisch bestellt worden. Da ich, wenn ich tatsächlich in der Beweispflicht wäre, gar keine Möglichkeit habe zu beweisen das ich es nicht bestellt habe (wie auch??? Telefoabrechnung bringt nichts da ich ja von einer Telefonzelle oder anderswoher anrufen könnte...). Wäre ein scheinbar praktikables Betrugsmodell...
Aber ich kann mir nicht vorstellen das dies so einfach geht, wir leben doch in einem Rechtsstaat, da muss es doch gesetzliche Bestimmungen zu geben... Geschockt
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SFMD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

An die Administratoren:

Entschuldigung! Habe grade das Forum Verbraucherrecht durchgeschaut und denke dort passt das Thema besser hin. Ausserdem habe ich dort gelesen das dieser Fall hypothetisch sein sollte ( A hat mit B...) damit man mir antworten kann.
Ich werde dieses Thema dort noch mal in angepasster Form schildern und bitte daher darum es hier zu löschen. Tut mir leid, danke!
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