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Streitwert und Anwaltshonorar bei außergerichtl. Vergleich

 
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 20:11    Titel: Streitwert und Anwaltshonorar bei außergerichtl. Vergleich Antworten mit Zitat

Hi,

in einer Wegerechtssache setzt der Kläger einen Streitwert in Höhe von 4000,00 Euro fest. Nach Anberaumung eines Gütetermins wird das Klageverfahren durch den hinzugezogenen Anwalt des Beklagten wegen eröffneter Vergleichsverhandlungen zum Stillstand gebracht und später ohne Güte- oder weitere Verhandlung beendet:
Der Vergleich, in dem der Beklagte sich durch selbigen Anwalt vertreten lässt, endet dann positiv: Gegen Zahlung von 4900 Euro plus Übertragung einer Garten-Teilparzelle des Klägers im Wert von ca. 200 Euro an den Beklagten übernimmt der Kläger die KFZ-Stellplatzfläche vom Beklagten, welche der Kläger zur Überfahrt auf sein Grundstück benötigt und welche Gegenstand des Klageverfahrens war.

Kann mir jemand sagen, wie hoch der Streitwert ist, den der Rechtsanwalt des Beklagten bezüglich des Vergleichs zugrundelegen darf?
Darf der Anwalt einfach eine Rechnung stellen, in welcher er 10.000 Euro Streitwert "aus dem Hut zaubert"? Das liefe auf insgesamt ca. 2300 Euro Hinorar hinaus, und das erscheint mir - gemessen am Streitwert und am Wert des Stellplatzes (5000 Euro) zu hoch.

Danke!
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