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Schönheitsreparaturen nach Auszug

 
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lionesse
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 16:56    Titel: Schönheitsreparaturen nach Auszug Antworten mit Zitat

Eine Wohnung wird von einem Mieter unrenoviert übernommen ist ist laut Mietvertrag nach Beendigung des Mietverhältnisses auch unrenoviert zu übergeben. Laut Mietvertrag waren die üblichen Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Kleine Beschädigungen an Fliesen und Türen und Verunreinigungen am Teppichboden waren bereits vor Einzug vorhanden, wofür der Mieter Zeugen benennen kann. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht gefertigt.
Nach Kündigung der Wohnung und Auszug des Mieters bei besenreinem Zustand moniert der Vermieter zwar mündlich die Beschädigungen an Fliesen und Türen, augenscheinlich nicht vorgenommene Anstreicharbeiten in einigen Räumen und die Verschmutzungen am Teppichboden; eine Nachfrist zur Ausbesserung wird jedoch nicht gestellt und kein Übergabeprotokoll gefertigt.
Der neue Mieter der Wohnung streicht alle Räume neu an und verlegt einen neuen Teppichboden, wofür der Vermieter einen Teilbetrag dazugibt.
4 Monate nach Auszug des alten Mieters sendet der Vermieter diesem die Nebenkostenabrechnung für 2004 und verlangt gleichzeitig den an den Nachmieter gezahlten Teilbetrag als Einigung, da Schönheitsreparaturen bei Auszug nicht vorgenommen wurden, Fliesen und Türen beschädigt waren und der Teppichboden herausgerissen werden musste.
Wie ist das rechtlich zu bewerten ? Muss der Betrag gezahlt werden ?
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