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simone1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 10:36    Titel: Vertragspartner Antworten mit Zitat

Im Kopf unseres Mietvertrages steht nur der Name unserer Vermieterin. Auch wurde der Vertrag nur von ihr unterschrieben.

Die Miete können wir entweder auf das Konto der Vermieterin oder auf das ihres Mannes überweisen.

Nun ist es jedoch immer der Mann der Vermieterin, der mit uns über verschiedenen Dinge verhandelt (Wohnungsbesichtigung wg. Nachmietern etc); er ist auch derjenige, der teilweise einen sehr unverschämten Tonfall an den Tag legt, wenn wir nicht zu allem Ja und Amen sagen.

Hat er überhaupt was zu sagen, nur weil er der Gatte der Vermieterin ist???
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie nix schriftliches haben (Vollmacht oder so) hat er garnix.

Gruss det11
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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simone1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

...vermutet habe ich das natürlich auch...Wie sicher sind Sie sich?
Kann das noch jemand bestätigen?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Solange er keine Vollmacht hat kann er nix, sonst könnte ja der Nachbar auch sagen was Sache ist obwohl er kein Vertragspartner ist, aber was hindert ihn daran eine von seiner Frau zu bekommen? Vermutlich nix, letzten Endes ist es doch egal weil er jederzeit die Vollmacht liefern kann.
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Manchmal ist es auch so, daß man gar keine Vollmacht geben will.

Hat was mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu tun.

Gruss det11
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Ehemann so unverschämt rüberkommt, würde ich mir auch erstmal eine Vollmacht seiner Frau zeigen lassen. Vielleicht weiß sie garnicht, wie sich ihr Herzblatt benimmt. Zumal ohne Vollmacht der Ehemann auch keine rechtsverbindlichen Forderungen stellen darf.

Deswegen sollte vielleicht auch auf die Vollmacht verzichtet werden Winken

Wenn er z.b. etwas verlangt, und der Mieter weigert sich, kann sich der Miieter darauf berufen, daß er garnicht bevollmächtig war, diese Forderung zu stellen. Wäre taktisch auch nicht unklug.
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