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Verfasst am: 07.06.05, 20:41 Titel: Probleme mit dem Vermieter
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe einmal eine Frage zur Kündigung seitens des Vermieters.
Seit circa 6 Monate habe ich berufliche Probleme,da die Firma in der ich arbeite im Moment Zahlungsschwierigkeiten hat.Das wird sich aber leider noch bis zum Ende des Jahres hinziehen.Erst danach ist wieder mit pünktlichen Zahlungen zu rechnen.Ich bekomme mein Gehalt immer zwischen dem 1 und 10 des Monats ausgezahlt,so wie es gerade machbar ist für die Firma,aber niemals später.Und sobald es da ist wird es auch sofort an den Vermieter überwiesen.Mein Vermieter besteht jedoch seit 3 Monaten darauf,das die Überweisung bis zum 3 Werktag zu erfolgen hat.
Es gibt ein Gesetz,das ihm das Recht gibt es so zu verlangen sagte er mir..Das geht leider nicht jeden Monat wegem den oben geschilderten Problem.Ein mehrmaliges persönliches Vorsprechen beim Vermieter hat überhaupt nichts gebracht,da er von seiner Meinung nicht abzubringen ist.Ich war noch nie länger als als die genannten 10 Tage im Rückstand,geschweige denn einen ganzen Monat.Jetzt hat er mir mit fristloser Kündigung gedroht,falls im nächsten Monat die Miete nicht innerhalb dieser 3 werktage bei ihm auf dem Konto ist.Geht das denn so ohne weiteres?Und was kann ich unternehmen,damit er das nicht so ohne weiteres durchboxt.Ich kann ihn verstehen,er hat auch seine Auslagen und rechnet mit dem Geld,aber gleich mit so Geschützen auffahren finde ich ein wenig übertrieben.Zumal ich seit 4 Jahren immer pünktlich zu 1 des Monats überwiesen habe,mit Ausnahme der letzten 6 Monate.Ich würde mich freuen etwas von ihnen zu erfahren.Viele Grüsse
Meiner Ansicht nach kann der VM erst kündigen, wenn man mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Sollte es sich um ein Zweifamilienhaus handeln, in dem auch der VM wohnt, kann er ohne Angabe von Gründen kündigen.
Könnten Sie mal mit Ihrer Bank reden, Zinsen sind ja niedrig und für 10 Tage sicherlich
kein Problem.
Der VM kann genauso gut bei anhaltender Unpünktlichkeit der Mieteingänge kündigen. Dazu muss dies über einen längeren Zeitraum geschehen und der VM muss das mehrmals abgemahnt haben.
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