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Auftrag rechtskräftig?

 
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dieneue
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 21:54    Titel: Auftrag rechtskräftig? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,
mein pkw ist über mich versichert, fahrzeugführer ist ein familienmitglied. eine reperaturfirma hat sich meiner daten der versicherungs-servicekarte bedient und ein auftragsformular ausgefüllt, mit der ausdrücklichen zusicherung, dass die versicherung die kosten übernimmt. der fahrzeugführer brauchte nur noch guten glaubens unterschreiben. da ich keine teilkaskoversicherung habe (was der Fahrzeugführer nicht wußte, die herren der firma aber auf der s-karte hätten sehen müssen) lehnt natürlich meine versicherung die kosten ab. ich bin auch nicht bereit zu zahlen, weil ich nicht -laut auftrag- als auftraggeberin unterschrieben habe. meine frage: hat der auftrag überhaupt rechtskraft und muß ich das familienmitglied der firma benennen ? über einen netten rat wäre ich sehr dankbar
liebe grüße dieneue
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HansD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 22:35    Titel: Re: Auftrag rechtskräftig? Antworten mit Zitat

dieneue hat folgendes geschrieben::
hallo zusammen,
mein pkw ist über mich versichert, fahrzeugführer ist ein familienmitglied. eine reperaturfirma hat sich meiner daten der versicherungs-servicekarte bedient und ein auftragsformular ausgefüllt, mit der ausdrücklichen zusicherung, dass die versicherung die kosten übernimmt. der fahrzeugführer brauchte nur noch guten glaubens unterschreiben. da ich keine teilkaskoversicherung habe (was der Fahrzeugführer nicht wußte, die herren der firma aber auf der s-karte hätten sehen müssen) lehnt natürlich meine versicherung die kosten ab. ich bin auch nicht bereit zu zahlen, weil ich nicht -laut auftrag- als auftraggeberin unterschrieben habe. meine frage: hat der auftrag überhaupt rechtskraft und muß ich das familienmitglied der firma benennen ? über einen netten rat wäre ich sehr dankbar
liebe grüße dieneue



Hallo!

Aber nein, natürlich muß hier keiner zahlen... insbesondere nicht der Auftraggeber. Wozu haben wir Versicherungen und wenn wir solche nicht haben, dann suchen wir nach Tricks, weshalb wir nicht zahlen müssen.
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dieneue
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 21:35    Titel: Auftrag rechtskräftig? Antworten mit Zitat

...schade, hätte eine ernsthafte und sachliche antwort erwartet. kann mir nicht jemand konkret auf meine fragen antworten? von falschen beschuldigungen habe ich echt die nase voll!
dieneue
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