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Verfasst am: 08.06.05, 14:05 Titel: Re: Auf eigenen Antrag EV beim Amtsgericht
Williamsbirne hat folgendes geschrieben::
Kann man selbst eine Abgabe der EV beim Amtsgericht anberaumen?
Nein, für das EV-Verfahren ist schon lange nicht mehr das Amtsgericht (Rechtspfleger) sondern der Gerichtsvollzieher zuständig, der beraumt den Termin auf Antrag eines Gläubigers an.
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