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Verfasst am: 08.06.05, 10:24 Titel: abrechnung nach unfallschaden
guten tag,
wenn man nach einem auffahrunfall laut kostenvoranschlag (abzüglich mwst) abrechnet, was bedeutet dann der abzug von "verbringungkosten zum lackieren"? und ist das akzeptabel?
Der Nachweis, dass wirklich repariert wurde (und das Geld der Versicherung nicht für etwas anderes benutzt wurde, z. B. Shoppen, Urlaub...), wird immer durch eine Rechnung erbracht, nicht durch einen Kostenvoranschlag. Aus diesem Grund werden Kosten, die nur bei einer Reparatur anfallen, bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag nicht ersetzt.
Das ist zum einen die Mehrwertsteuer, die einbehalten wird, und natürlich auch die Verbringungskosten zum Lackierer. Wenn Sie eine entsprechende Rechnung darüber nachliefern, bekommen Sie diese - dann ja tatsächlich angefallenen- Kosten auch ersetzt. Vorher nicht.
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