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Verfasst am: 08.06.05, 10:15 Titel: wasserschaden in keller
hallo und guten tag,
nehmen wir einmal an, ein mieter hätte einen wasserschaden im keller, der dadurch entstand, dass eine, über lange zeit, verstopfte regenrinne, wasser in den keller plätschern lies. wer wäre für den entstandenen schaden am eigentum des mieters verantwortlich? hätte der vermieter recht, wenn er sagt, dass man im keller nichts von wert aufbewahren dürfe oder müsste er zum beispiel die inzwischen unbenutzbaren weihnachtssachen, winterkleider etc. zumindest teilweise ersetzen?
und zu wieviel prozent geht der kellerraum in die miete ein? welche konsequenzen hat es wenn er länger nicht benutzbar ist?
vielen herzlich dank fürs lesen und evtl. beantworten!
captain
Der Vermieter muß nichts ersetzen. Aus welchem Grund sollte er?
Der Keller ist gratis mitvermietet. Zum Abstellen von Fahrrad, Autoreifen etc. und dazu ist er ja auch gebrauchstauglich. An einen Keller kann man keine Ansprüche stellen wie bei Wohnraum, und wenn der Keller feucht ist, kann man keine Miete mindern.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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