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Verfasst am: 08.06.05, 10:19 Titel: Hilfe, habe Probleme eine Fall zu lösen
Hallo,
ich studiere seit kurzem Soziale Arbeit und muss eine Hausarbeit im Bereich Recht schreiben. Leider finde ich zu diesem Fall überhaupt nichts was passt. Bin gerade ein wenig hilflos, weil ich nicht weiß wo ich uchen soll.
Habe das UWG gefunden, weiß jedoch nicht ob es paßt.
Also es geht darum, dass ein Mann in einem Schaufenster ein Schild sieht Auto für einen gewissen heruntergesetzten Preis. Er möchte den Transporter kaufen, dieser ist aber nicht mehr vorrätig. Kann er auf erfülung des Vertrages pochen und in welchem Gesetz steht das. Ist das wirklich UWG §5? Da steht ja, dass man nur billiger werben darf, wenn man genug vorrätig hat, mind 2 Tage. Und was kann er dann fordern? Schadensersatz?
Danke für jeden Tipp, brauche im Prinzip das Gesetz und würde mcih dann weiter durch kämpfen will ja meine Hausarbeit nicht hier schreiben lassen.
Hallo Jasmin!
In deinem Fall wird es eher um den Vertragsschluss gehen. Greif dir ein Lehrbuch zum BGB und lies mal unter dem Stichwort "invitatio ad offerendum" nach.
Es geht darum, ob der Verkäufer durch das Einstellen ins Schaufenster schon ein Angebot zum Vertragsschluss abgegeben hat oder nicht. Du bist also im Bereich Willenserklärungen §§ 104ff. BGB. und Verträge. Im UWG sind die Verbraucher nicht klagebefugt.
Vielen Dank!
Dann war ich ja wirklcih auf dem Holzweg. Das BGB habe ich ja, aber nicht gefunden, was da passen könnte. Klar Willenserklärung. Dann werde ich mir das noch einmal in ruhe anschauen und durchlesen. Brauch für die Gesetzestexte immer ein wenig länger!
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